"REM-Schlaf", „Traumkiller“ und verändertes "Zeitempfinden".
Vorwort Stand der Wissenschaft Rückblick Smog 1952
Abschnitt
2 Sendeenergie erwärmt die Luftmoleküle
Unsere Beiträge zum Naturschutz "muna 2003:
Interaktv:
Abschnitt
3
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© Klaus-Peter Kolbatz
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Eigentlich
müsste es aber genau umgekehrt sein, denn früher haben wir noch in der
Woche bis zu 56 Stunden gearbeitet und hatten nur 14 Urlaubstage im Jahr.
Heute werden nur noch 38 Stunden in der Woche gearbeitet und wir haben
teilweise bis zu 36 Tage Urlaub. Früher
hatten wir kein Auto mit dem wir mal schnell etwas erledigen konnten.
Lange Fußwege oder Bahnfahrten waren die Regel. Im Haushalt war eine
Waschmaschine oder ein Geschirrspüler fremd und mit viel Zeitaufwand
musste alles mit der Hand erledigt werden. Wir hatten somit früher viel
weniger Freizeit und trotzdem empfinden wir, dass wir heute weniger Zeit
haben. Also woher kommt dieses widersprüchliche Zeitempfinden?
Unser Gehirn scheint niemals zu ruhen. Auch während
der Schlafphasen bleibt die elektrische Hirnaktivität aktiv,
allerdings auf andere Weise als im Wachzustand. Und hier ist möglicherweise
die Erklärung zu finden.
Elektrosmog oder sogenannte elektromagnetischen Strahlungen, fördert offensichtlich den Stoffwechsel im Gehirn und das physische Geschehen lässt nicht mehr die notwendigen Ruhephasen wie früher als es noch überschaubare Sender gab, zu.
Ein kritischer Haupteffekt besteht darin, dass elektromagnetischen Strahlungen die Zeitspanne bis zum Eintritt der ersten, von Träumen begleiteten REM-Phase verringert und den Anteil der REM-Phasen an der gesamten Schlafdauer von 17 auf unter 14 Prozent herabsetzt. Speziell im REM-Schlaf erhöht sich auch die Ausschlagsweite (Amplitude) der Hirnstromkurven, was anzeigt, dass mehr Nervenzellen im gleichen Takt Impulse abfeuern und daher nicht für die Verarbeitung komplexer Daten zur Verfügung stehen.
Es gibt zwar noch keine allgemein anerkannte Theorie
über die Funktion der REM-Phasen, doch sprechen viele Befunde dafür,
dass im Traum neue Informationen sortiert, mit alten verglichen und im
Langzeitgedächtnis abgespeichert werden. Man muss also durchaus die Möglichkeit
erwägen, dass elektromagnetischen Strahlungen
„Traumkiller“ sind und u. a. auch Störungen beim Lernen
und Erinnern verursachen. Das heißt aber auch, nicht nur in der Nacht sondern auch am Tag wirken die elektromagnetischen Strahlungen auf unsere elektrischen Hirnaktivitäten ein und unsere Psyche empfinden es als Stress oder wie die Älteren sagen „die Zeit verrennt so schnell“.
Der erholsame Schlaf, in dem sich das Nervensystem und unsere Psyche erholen soll, wird durch die elektromagnetische Strahlung ständig zusätzlich in Aktion versetzt und der von der naturgegebene wichtige Regenerationsschlaf ist beeinträchtigt oder bleibt sogar ganz aus.
Unausgeglichenheit und Aggressivität sind die Folge. Der sogenannte „Stressschlaf“ entsteht somit nicht nur durch akustischen Lärm während der Nachtruhezeiten, sondern die Wirkung von elektromagnetische Strahlungen haben den gleichen Effekt.
Ein besonders kritischer Effekt besteht bei Kinder. „Die Schädeldecke von Kindern ist noch zu dünn, ihr Nervensystem noch nicht voll ausgebildet und sie sind der elektromagnetischen Strahlung, auch von Handys besonders ausgesetzt“. Dieses würde ein signifikanter Hinweis auf die heute unter Stress mit ungewöhnlich hoher Aggressivität stehenden Jugendlichen sein und müsste bei Verletzungen des Strafrechts neu bewertet werden.
weiter
mit Achtung!
Warnung! und weiter mit: Wie athermische Mikrowellen-Exposition Neuronenschäden verursacht
Wissenschafter haben entdeckt, dass ein Anruf von nur gerade zwei Minuten die natürliche elektrische Aktivität in einem Kindergehirn bis zwei Stunden nachher beeinflusst.
Und sie fanden das erste Mal, wie Radiowellen von Mobiltelefonen tief
ins Gehirn eindringen und nicht nur rund ums Ohr.
Dr. Gerald Hyland - ein Regierungsberater in Sachen Mobiltelefone -
sagt, er finde die Ergebnisse "extrem alarmierend".
Die Resultate zeigen, dass die Gehirne von Kindern sogar nach einem sehr kurzen Telefonat für lange Perioden angegriffen sind. Die Muster ihrer Gehirnwellen sind abnormal und bleiben es für eine lange Periode. Dies könnte ihre Stimmung und ihre Lernfähigkeit im Klassenzimmer angreifen, wenn sie z.B. vorher während der Pause ein Mobiltelefon benutzt haben.
Wir kennen noch nicht alle Antworten, (siehe hierzu auch Mystisches) aber die Veränderung der Gehirnwellen könnten zu Folgen führen, wie Konzentrationslücken, Vergesslichkeit, Lernunfähigkeit und aggressives Verhalten.
Dr. Michael Klieeisen, der die Studie leitete, sagte: "Wir konnten minutengenau sehen, was im Gehirn vorgeht. Wir haben niemals erwartet, so fortlaufende Vorgänge im Gehirn zu sehen. Wir sind bestürzt, dass heikle Balancen, die existieren, wie der Immunschutz gegen Infektionen und Krankheiten, durch das Zusammenspiel mit der chemischen Balance im Gehirn verändert werden können."
In DDR Gefängnisse wurden ausreisewillige Häftlinge durch Schlafentzug bis zu Wahnsinn gefoltert und sind teilweise deshalb bis Heute noch in Psychologische Behandlung. Eine
andere Verwendung ist die Bewusstseinskontrolle durch elektromagnetische Strahlungen
bei Haarp. Ein
Beispiel für die Art des Schadens, die HAARP anrichten kann, stammt von
einem völlig anderen Projekt, einer Radareinrichtung der Air
Force, die 1979 in Betrieb genommen wurde. Von einem Standort in Cape
Cod sandte der “Pave Paws“-Sender nur 1 Tausendstel der
elektromagnetischen Energie von HAARP aus, aber seine Auswirkungen waren
immer noch tödlich. Innerhalb von zwei Jahren entwickelten Frauen, die
in den umliegenden Städten wohnten, Leukämie mit einer Häufigkeit,
die um 23% höher lag als der Staatsdurchschnitt, und verschiedene Arten
von Krebs mit einer um 69% höheren Häufigkeit als andere Frauen in
Massachusetts. Wie
wichtig ein gesunder Schlaf ist zeigt sich auch bei den jüngsten
Horrormeldungen. „Wir
lesen immer häufiger von Jugendliche Amokschützen in Schulen. Hier
sollen Killerspiele Schuld sein. Ich glaube ehr hier spielt der
Schlafentzug eine Rolle. Denn diese Kids spielen meistens weit bis in die
frühen Morgenstunden hinein", sagt Klaus-Peter Kolbatz. Die Folgen von mangelndem Tiefschlaf können u.a. auch "Burn-out-Syndrome" sein. Burn-out heißt wörtlich übersetzt, ein Zustand der inneren Leere. Hier sind es oft hochbegabte und engagierte Menschen, die sich in ihrem Beruf mit hoher Intensität engagierten. (siehe hierzu auch Mystisches) Weiter zu "Psychische Erkrankungen" "Traum".
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Magnetische Antennen im Gehirn nachgewiesen
Forschungsbericht, Institute of Technology, California
Winzig kleine magnetische Kristalle im menschlichen Gehirn hat ein Team um Joseph Kirschvink vom California Institute of Technology (Caltech) in Pasadena ausfindig gemacht. Sie dürften die Diskussion um den „Elektro-Smog“ weiter verschärfen - um die elektrischen Felder, die Überland- und Hausleitungen umgeben und in Verdacht stehen, Erkrankungen auszulösen oder zu fördern. Elektrizitätskonzerne haben diese Zusammenhänge bislang bestritten. Sie konnten sich dabei auf die physikalische Lehrmeinung stützen, dass der menschliche Organismus über keine „Antenne“ zum Empfang relativ schwacher elektrischer Felder verfüge.
Die jetzt entdeckten Magnetit-Kristalle (Magnetit = Magneteisenstein) könnten sich jedoch als eine solche erweisen. Schwarze Pünktchen auf magnetischen Resonanzbildern (MRI) von menschlicher Gehirnsubstanz brachten Kirschvink und Kollegen auf die Spur. Die Forscher vermuteten, dass es sich um magnetische Partikel handeln könne. Tatsächlich gelang es ihnen, aus dem Gehirnmaterial von sieben Verstorbenen 50millionstel Millimeter kleine Magnetit-Kristalle zu isolieren und deren magnetisches Feld auszumessen. Das Team arbeitete in einem speziellen, mit Hilfe von sechs Tonnen Stahl gegen das Magnetfeld der Erde abgeschirmten Laborraum und benutzte teflonbeschichtete Instrumente, die metallische Verunreinigungen der Untersuchungsgegenstände verhinderten. Ein aus Supraleitern gefertigtes, hochempfindliches Magnetometer vervollständigte die Ausrüstung.
Ergebnis der Analyse:
Die meisten Regionen des Gehirns enthalten fünf Millionen Magnetit-Kristalle pro Gramm, die schützende Gehirnmembran sogar 100 Millionen.
Wozu allerdings das Gehirn die magnetischen Kristalle bildet, bleibt für die Forscher bislang ein Rätsel. Spekulationen über einen verschütteten magnetischen Sinn, der Menschen ähnlich wie Walen die Orientierung erleichtert oder Wünschelrutengänger zu Wasseradern führt, werden dadurch zur Überlegung: „Es gibt derzeit noch keinen Beweis, dass die mikroskopisch kleinen Magnetitteilchen bei Menschen irgendeine Sinneswahrnehmung bewirken.“ Immerhin aber bieten sie möglicherweise einen ersten Ansatz zur Klärung, wie Elektro-Smog überhaupt auf den Körper wirken könnte: „Magnetit reagiert mehr als eine Million mal stärker auf ein äußeres Magnetfeld als jedes andere biologische Material. Wenn nur eine von einer Million Zellen Magnetit enthält, kann ein Magnetfeld (z.B. auch das Erdfeld, und die Sonnenflecken) das Gehirn direkt beeinflussen.“
Aber auch die beruhigende Versicherung der Industrie, elektrische Felder würden den Menschen ohne die geringsten Folgen durchdringen, darf also mit Grund bezweifelt werden: „Sollten die Kristalle zum Beispiel in den Kanälen enthalten sein, die den Transport von Substanzen durch die Zellmembranen regulieren, und begännen sie durch ein äußeres Magnetfeld unkontrolliert zu schwingen, kann man sich alle möglichen Wirkungen vorstellen.“
Quelle: Institute of Technology California
Hallo
liebe Mobilfunkkritiker:
Juristischer
Widerstand und Klagen vor Gericht lohnen sich !
Herr
A.G. und seine Eltern klagten gegen den Freistaat Bayern und die Betreiberfirma
E-Plus. E-Plus hatte im Jahr 1994
in 17m Entfernung vom Wohnhaus der Familie in einer Gemeinde in Oberbayern ihre
Mobilfunk-Antenne auf einem nachbarlichen Gebäude installiert.
Die
Familie G. litt darauf unter extremen Schlafstörungen, seit dem Jahr 1999 sahen
sich die Eltern des Klägers gezwungen, auswärts zu schlafen. Aber auch der
Aufenthalt in der Wohnung tagsüber mit Strahlenwerten (Leistungsflussdichte)
von 900nW/cm2 war
gesundheitlich extrem belastend: Die
Mutter des Klägers entwickelte fünf Jahr nach Inbetriebnahme der Sendeanlage
ein Nierenkarzinom, das zur operativen Entfernung einer Niere führte.
Auch
der Kläger selbst litt seit Installation der Antenne unter schweren Schlafstörungen
– beklagt wurden vor allem ein völliges Wegfallen des Tiefschlafes. Neben dem
damit zusammenhängenden chronischen Erschöpfungssyndrom bei labormäßig
nachgewiesener erheblicher Melatoninreduktion (im Morgenurin)
waren zudem ein permanenter beidseitiger Tinnitus
(hochfrequente Ohrgeräusche) besonders quälend.
Trotz
schlechter Erfolgsprognose entschloß sich Familie G. zur Klage gegen den
Freistaat Bayern und die Betreiberfirma. Das Mandat erhielt ein mutiger
Umwelt-Rechtsanwalt aus Norddeutschland.
Die
Klage wurde zunächst in erster Instanz abgewiesen. Durch anwaltliches Bemühen
und gutachterliches Hinzuziehen des
Umweltmediziners Dr.med.Scheiner / München konnte die Wiederaufnahme des
Verfahrens in zweiter Instanz erwirkt werden.
Nach
dem dritten ausführlichen medizinischen Gutachten von Dr.med.Scheiner im Frühjahr
2003, das unten einsehbar ist, gingen der Beklagtenseite, also dem Freistaat
Bayern mit E-Plus samt ihren Gutachtern, die sich im Tonfall immer außerordentlich
überheblich zeigten, wissenschaftlich denn doch die Argumente und „die
Luft“ aus. In dieser für den
Freistaat Bayern und die Betreiberseite ungünstigen Situation boten
ihre Anwälte den Klägern einen Vergleich einschließlich Übernahme der
gesamten Anwalts-und Gerichtskosten an. Hauptpunkt des Vergleichs:
Der Abbau der Mobilfunk-Antenne !!
Obwohl
ein Durchfechten des für die Kläger sich günstig abzeichnenden Rechtsstreites
zu einem interessanten juristischen Präzedenzfall geführt hätte, nahm der Kläger
–um wegen der Krebs-Erkrankung
seiner Mutter keine Zeit zu verlieren- das Vergleichsangebot
an.
Kommentar:
Nicht
nur der Leidensdruck, sondern auch die wissenschaftliche Sachlage sind eindeutig
auf Seiten der Mobilfunkgeschädigten. Auch die Gerichte können sich diesen
Fakten auf Dauer nicht entziehen.
Je
mehr Bürger fundiert den Klageweg beschreiten, um so mehr wird sich das
rechtliche Klima in unserem Lande zu Gunsten der Geschädigten verändern.
Kämpfen
lohnt sich !!!
Dr.
med. Hans-Christoph Scheiner
FACHARZT
FÜR ALLGEMEINMEDIZIN- CHIROTHERAPIE- HOMÖOPATHIE, PSYCHOTHERAPIE
Dr. med. Hans-C. Scheiner Franz-Wüllner-Strasse 39 81247 München Franz-Wüllner-Str. 39
81247 München
Tel:(089)885 222
Fax: (089)820 42 28
München, 31.01.2003
ÄRZTLICHE STELLUNGNAHME
AUS UMWELTMEDIZINISCHER SICHT
ZUM
SCHRIFTSATZ DER BEKLAGTENPARTEI
VOR
DEM BAYERISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOF
STREITSACHE
M 1 K 96, 1078,
Der
mir vorliegende Schriftsatz der Anwaltssozietät der Beklagtenpartei weist in
zentralen streitgegenständlichen Punkten erhebliche wissenschaftliche und
medizinische Mängel auf. Dabei stützt sich die Beklagtenpartei auf eine Reihe
von Behauptungen bezüglich angeblicher biologischer Irrelevanz
und gesundheitlicher Unbedenklichkeit von Hochfrequenzen im athermischen
Bereich auch bei jahrelanger chronischer Exposition, wobei unschwer vielfältige
Ungereimtheiten, logische Trugschlüsse, aber auch eine mehr als
bedenkliche Unkenntnis
bzw. ein Nicht-zur –Kenntnis-nehmen der aktuellen
einschlägigen Wissenschaftsliteratur auffällt.
I.
EIN WISSENSCHAFTSDOGMA:
Nun
entspricht es dem ausreichend bekannten Wissenschaftsdogma der
Mobil-funkbetreiber und vieler offizieller Stellen, dass es ausschließlich
thermische biologischen Effekte und damit verbunden natürlich auch
nur thermische Gesundheitsgefährdungen
durch Hochfrequenzen und Mikrowellen
gäbe- schließlich kocht man damit! Starr und apodiktisch wird
dagegen jegliches biologische und gesundheitliche
Risiko im „athermischen“ Bereich geleugnet. So auch im Erkrankungsfall der
Kläger (siehe dazu den Beklagten-Schriftsatz
S.:2; S.: 10; S.: 13 u.s.w.). Wobei das angesprochene Wissenschaftsdogma
mit einer Vehemenz verfochten wird, die eher an einen Glaubenskrieg als an einen
Wissenschaftsdisput gemahnt. Freilich:
nicht
einmal durch die in der Anlage als Beweismittel beigefügten Schriften lässt
sich die thermische Ausschließlichkeitshypothese
aufrecht halten.
Wenn
auf S.2. und ähnlich lautend
auf Seite 10 der Schriftsatz der Beklagten ausführt: „Das Gutachten
Dr. Scheiner ändert nichts an der vom BverfG
bestätigten Rechtsprechung...,wonach bei der Einhaltung der
Grenzwerte der 26.BIMSchV eine
Gesundheitsgefährdung ausgeschlossen werden kann!“ –dann spiegelt
dieser Hinweis zweifelsfrei einen
wenngleich höchstrichterlichen juristischen Standpunkt zu einem
aktuellen Zeitpunkt wider. Wissen und Wissenschaft sind jedoch stets im Fluß.
In keiner Weise will ein auch höchst-richterlicher Spruch weitere
wissenschaftliche Wahrheitsfindung unterbinden. Insofern wird hier von der
Beklagtenseite eine Konfrontation konstruiert, die als solche unsinnig wäre und
auch nicht besteht.
II.
BESTEHT DURCH ICNIRP,WHO UND SSK
SICHERHEIT DER WISSENSCHAFT?
Offenbar
im Bemühen, die chronischen Krankheitserscheinungen der Kläger und die
Aussagen ihres Gutachters von vornherein unglaubwürdig zu machen, berufen sich
die Beklagten ausschließlich auf die nationale Strahlenschutz-Kommission, die
SSK, sowie die „internationale Strahlenschutzkommission“, die „ICNIRP“
(International Commission for Nonionizing Radiation Protection“)
Dabei stellen sie die von diesen Institutionen vertretenen Argumente in den
Raum, (siehe Beklagten-Schriftsatz S 10)
es sei
a.)
bisher noch nicht
gelungen, auch nur „ansatzweise“
einen wissenschaft-lichen Beweis für eine biologische Wirkung bzw. einer
gesundheitlichen Beeinträchtigung – abgesehen von den erwiesenen thermischen
Effekten.- zu erbringen“. Zum
weiteren stände
b.)
nach dem bisherigen
Wissensstand fest, dass von der Mobilfunkanlage
...keine
gesundheitliche Beeinträchtigung
ausgehe, weil die Grenzwerte eingehalten würden.
Wörtlich auf S 10: “ In diesem Fall kann
nämlich nach dem bisherigen Stand der Wissenschaft und Technik eine
Gesundheitsbeeinträchtigung ausgeschlossen werden.“ Schließlich säßen
in der SSK, der ICNIRP und der WHO Experten, die „im Gegensatz zu anderen“
in der Lage wären, die Risiken von hochfrequenten elektromag-netischen Feldern
„qualifiziert“ zu beurteilen.
Zudem
so, (S. 10 weiter unten) würde die WHO
bestätigen, .., dass die von der ICNIRP erarbeiteten Richtlinien „einen
ausreichenden Schutz vor elektromagnetischen Feldern bieten!“
Diese
Sicherheitsbehauptung der Beklagten, die sich bezüglich der Grenzwerte
letztlich auf die WHO beruft, wird rasch unglaubwürdig, wenn wir
deren Aussage in ihrer WHO-Broschüre 10/99 zur Kenntnis nehmen.
Dort ist nämlich zu lesen:
„Keine
Normierungsbehörde hat Expositionsrichtlinien mit dem Ziel erlassen, vor
langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen Krebsrisiko,
zu schützen.“
Nun
ist unstrittig, daß sich die Strahlenschutzkommission (SSK) ohne eigene
Forschung auf die Grenzwertempfehlung der WHO und der „ICNIRP“ bezieht. Die
SKK ist als Einrichtung des Umweltministeriums aber dem Bürger und seinem
Gesundheitsschutz verpflichtet. Dieser gesundheitlichen Fürsorge-pflicht
kommt das SKK jedoch nicht nach,
wenn sie sich auf Grenzwert-empfehlungen von Organisationen beruft, die unverblümt
eingestehen, daß sie mit dem Gesundheitsschutz der Bürger - etwa vor Krebs -
nichts zu tun haben!
Doch
auch die unter Punkt a.) aufgeführte Behauptung der Beklagten, es sei bisher
auch nur „ansatzweise“
nicht gelungen , einen wissenschaftlichen Beweis für eine biologische Wirkung
bzw. einer gesundheitlichen Beeinträch-tigung – abgesehen von den erwiesenen
thermischen Effekten - zu erbringen“, erweist sich vielfältigst als
unhaltbar.
So
ist in dem als Beweismittel eingereichten WHO-Papier
„WHO-Information,
Fact Sheets“Anlage B26 i
etwa
auf S.4 ,Punkt 3., den Autoverkehr
betreffend, ohne wenn und aber zu lesen: „Untersuchungen zufolge
ist die Gefahr von Verkehrsunfällen deutlich größer, wenn Mobiltelefone während
des Fahrens benutzt werden (dies bezieht sich sowohl auf Geräte , die in der
Hand gehalten werden, als auch auf Geräte mit Freisprecheinrichtung).“
Ende des Zitats.
Diese
Aussage wird abgestützt durch Studien, die auch die WHO anerkennen muß: so
eine große kanadische Erhebung durch
1.)
Redelmeier und Tibshirani (
1997) die bei Benutzung von Mobiltele-
fonen ein 4 - 5,9 faches Unfallrisiko vorfanden.
„Wer im Auto sein
Mobiltelephon benutzt, lebt gefährlicher,als bisher angenommen,“ so die
kanadischen Forscher Redelmaier und
Tibschirani von der Universität Toronto. Nach ihrer Aussage liegt die Wahrscheinlichkeit
für einen Crash mit Mobilfunktelefon ungefähr ebenso hoch wie bei
Volltrunkenheit. Zudem sei „Mobiltelefonieren im Auto deutlich
riskanter als Radio hören, oder sich mit einem Beifahrer zu unterhalten“.
Diese Studie von 1997, so meinen sie, hätte die Gefahren wahrscheinlich sogar
unterschätzt. „Ein generelles Verbot von Handys im Auto sei deshalb sinnvoll
und gerechtfertigt“
Diese Aussage der oben genannten Autoren aus dem Internet wird weiterhin gestützt durch die epidemiologische Studie
2.)Violanti
u.a. (1996)
die bei 50-minütigem Gebrauch
von Mobilfunk
während des Fahrens
verursacht eine hochsignifikante 5,6 fache Erhöhung des Unfallrisikos vorfanden,
sowie
3.)
Violanti u.a. (1998), die eine
2-fache Vermehrung von tödlichen Unfällen durch Gebrauch
von Schnurlostelefonen im Auto ermittelten.
In
diese Richtung weist auch eine Untersuchung des ADAC mit Prof. Unger von der
Univ. Bremen im Jahre 1997, der in einem Reihenversuch mit 49 Probanden eine
11-fache Vermehrung von Spur- und Bremsfehlern bei Benützen einer
Mobilfunk-Freisprechanlage während des Fahrens im Auto, sowie
eine Verdreißigfachung der Spur- und Bremsfehler bei Benützen eines
Handys ohne Freisprechanlage feststellte. Nach seinen Aussagen hätte
keiner der routinierten Fahrer unter
diesen Umständen die Fahrprüfung bestan-den! (Bericht der SZ vom
25.10.1997) Nicht umsonst sprach der Gesetzgeber daher ein Verbot von
Mobilfunkgebrauch während des Fahrens aus.
Nun
ist die Benutzung von Mobilfunk in einem Fahrzeug prinzipiell äußerst
problematisch, weil das Blechgehäuse des Autos einen „Faradayschen Käfig“
bildet, der das Austreten der hochfrequenten Signale außerordelich erschwert,
weshalb das Handy auf eine vielfach gesteigerte Strahlungsleistung
–und damit verbunden auf ein noch höheres Schädigungspotenzial umschaltet. Höchst
bedenkliche, die vermehrte Unfallgefährdung verständlich machende
pathologische
Änderungen der Gehirnfunktion fanden :
4.)
Lamble u.a. (1999), die eine
mobilfunkbedingte Verschlechterung der „kognitiven Aufnahme
sowie der Wahrnehmungsschwelle beschrieben.
Doch
auch viele anderen nationalen und internationalen, häufig von Industrie und
Regierung in Auftrag gegebenen Forschungspublikationen zeigen deutlich mobilfunk-bedingte
neurologische Veränderungen: so fanden
5.)
Preece u.a. (1999) Störungen und Verlängerung der Reaktionszeit,
6.)Eulitz
mobilfunkinduzierte ungewöhnliche
Gehirnpotentiale (siehe unten die Ausführungen über EEG-Veränderungen).
7.)Freude
u.a., ermittelten als Forscher des
Bundesamtes für Arbeitsschutz und
Arbeitsmedizin in Berlin eine generelle Verlangsamung der Gehirntätigkeiten
unter Mobilfunkeinfluss, und
8.)Hladky
u.a. eruierte bei Hochfrequenz- und Handystrahlenexposition eine
signifikante Verschlechterung der Reizbeantwortung im Sinne
einer Verlang-samung des Reaktionsvermögens , lebensgefährlich
im Straßenverkehr, sowie eine
deutliche Herabsetzung der Gedächtnisfunktion. Dies
wurde auch durch die Untersuchungen von
9.)Koivisto
u.a. sowie durch
10.)Krause
u.a. bestätigt.
Gleichzeitig
sei auf eine große epidemiologische Studie von
11.)Prof.
H. Mild vom Krebsforschungsinstitut Orebro/ Schweden
hingewiesen, der bei
11.000 Skandinaviern in der Hälfte
aller Befragten dosisabhängige mobilfunkbedingte Beschwerden wie Schwindel,
Unwohlsein, Konzentrationsstörungen, Gedächtnisverlust, Erschöpfung,
Kopfschmerzen u.a.m. ermitteln konnte.
Doch
zurück zu dem als Beweismittel vorgelegten WHO-Informationspapier vom Juni
2000: wenngleich nur ein kleiner Ausschnitt der einschlägigen
wissenschaftlichen Literatur gerade Erwähnung fand, wird niemand vernünftigerweise
leugnen, daß einer 4 bis 5,6 fache Verkehrsunfall-häufigkeit mit doppelt so
hohem tödlichen Ausgang keine Gesundheits-störung und kein “biologischer
Effekt“ im athermischen Bereich wäre. Wurde sie doch
durch eine Strahlendosis weit unterhalb der angeblich Sicherheit gewährenden
Grenzwerte -beim E-Netz sind es 900.000 (Neunhunderttausend) nW/cm2(!),-
ausgelöst. Wenn sich mobilfunkbedingte pathologische zentralnervöse Veränderungen
bereits bei 100 nW/cm2 und darunter nachweisen lassen, (siehe
unterBlut-Hirn-Schranke, S.10 der Eigenen Stellungnahme vom 31.10.2002 ), liegen
diese angeblich Sicherheit
bietenden Grenzwerte 9000 fach über der Hirnschädigungsgrenze! Wobei
nachvollziehbar auch die mehrfache Hirnschädigungsrate
von 900 nW/cm2 als Dauerbestrahlung - wie im Fall der Kläger- weit
mehr als ausreichend ist, um erheblichste Gesundheitsstörungen
hervorzurufen.
III.EINGESTÄNDNIS
DER ICNIRP: ERHÖHTES KREBSRISIKO!
Im gleichen WHO-Papier
(Beweismittel B26) erfolgt ferner das Eingeständnis
erhöhten Tumorwachstums im Tierversuch unter Mobilfunk-Einfluss, ein
Ergebnis, dass im Mai 1997 einschlug wie eine Bombe. War der
Projektleiter der australischen Wissenschaftsgruppe, die im Klinikum von
Adelaide die Versuche unter exakten Bedingungen durchführte, doch niemand
geringerer als der vorherige Chairman der ICNIRP, Dr. Michael
Repacholi,(siehe Lit. Nr 12) nach eigenem Bekunden zudem ausgesprochener
Mobilfunkbefürworter. Wie Dr. Repacholi in der TAZ am 07.05.1997 ausführte,
war das Versuchsmodel „das bisher beste, um etwas über den Zusammenhang
von Mobilfunkwellen und Krebs auszusagen. Wir (Dr. Repacholi und seine
australischen Kollegen) haben im Doppelblindversuch hundert Mäuse 1 ½ Jahre täglich
zweimal eine halbe Stunde mit der Strahlendosis bestrahlt, die auch ein
Handynutzer beim Telefonat erfährt. Da die Forscher von einem „Null-Effekt“
ausgingen, wurden genveränderten Mäuse für die Studie verwand, Tiere, denen
ein Krebsabwehr-Gen fehlte, um so gleichsam im Zeitraffersystem eine mögliche Krebsgefährdung
zu entdecken. Das Ergebnis war frappant: Die bestrahlte Mäusegruppe entwickelte
2,4 fach so häufig Krebs in Form von Lymphomen!
Während bei der unbestrahlten Gruppe 22 Tiere an Tumoren starben, waren es bei der bestrahlten Gruppe 43! Aufgrund der unterschiedlichen Überlebenszeit und der Beeinflussung durch andere Erkrankungen ermittelten die Forscher ein statistisch 2,4 fach häufigeres Auftreten von Blutkrebs bei den bestrahlten Versuchstieren im Vergleich zu unbestrahlten Referenzgruppe. Ein Ergebnis das normalerweise rasche politische Reaktion (Ausbaustopp, Grenzwertsenkung, etc.) verlangen würde.
Diese 2,4 fache Vermehrung von Krebs im Tierversuch ist auch insofern interessant, als 13.)Prof. Hardell (2000) vom Krebsforschungsinstitut Orebro Schweden bei einer neurochirurgischen Auswertung von Gehirntumorfällen feststellte, dass Gehirntumoren speziell im Schläfenlappen so gut wie immer mit der Seite übereinstimmen, mit welcher der Patient mit einem Handy telefoniert hatte. Die Schwedischen Forscher ermittelten aufgrund ihres Gehirntumorkollektivs ein 2,4 faches Risiko, durch Mobilfunk an einem Gehirntumor zu erkranken. Zwar war das Kollektiv noch relativ klein; zudem waren es Patienten, die beinahe 20 Jahre mit einem analogen System telefoniert hatten.-Erst um 1990 wurde in Schweden der digitale Mobilfunk eingeführt. Mögliche Erkrankungsgipfel sind erst mit einer Latenzzeit von 15-20 Jahren zu befürchten. Die Ergebnisse sind jedoch nach Aussagen der Epidemiologen ernst zu nehmen und fügen ihren Teil dazu bei, die Aussage der Beklagtenseite über angeblich jegliches Fehlen von Gesundheitsstörungen im athermischen Bereich als unhaltbar zu entlarven.
Wenn
die WHO nun im Beweismittel B26 vermehrte Krebshäufigkeit im
Tierversuch eingesteht, wir uns gleichzeitig vergegenwärtigen, daß die
WHO keineswegs den Anspruch erhebt, vor Langzeitrisiken wie etwa Krebs zu schützen,
(siehe oben), die WHO zudem offenkundig vor Mobilfunknutzung im Straßenverkehr
auf Grund auch von ihr nicht angezweifelter Studien warnt, dann ist die
unablässig wiederholte Behauptung, „es gäbe –auch im Ansatz-
keinen einzigen wissenschaftlichen Hinweis auf Gesundheitsschädgung im
athermischen Niedrigdosisbereich,“ durch die WHO selbst im Beweismittel B26
der Beklagten widerlegt!
Nun
ist, wie ausgeführt, die WHO in Sachen Mobilfunk als nicht gerade
verbraucherfreundlich zu bezeichnen, da nach eigenen Worten ja „keine
Normierungsbehörde (also auch
nicht WHO und „ICNIRP“ -) Expositions-Richtlinien mit dem Ziel
erlassen hat, vor langfristigen gesundheitlichen Auswirkungen, wie einem möglichen
Krebsrisiko zu schützen.“
IV.
ICNIRP ALS „MOGELPACKUNG“
Die
von der Beklagtenseite so vielgerühmte
Kompetenz der WHO ist aber nicht nur wegen ihrer in Sachen Verbraucherschutz
„zurückhaltenden“ Einstellung mit einem großen Fragezeichen zu versehen.
In ihrem Bemühen, jede Wissenschaftsposition außer der ihr genehmen als
unseriös zu diskreditieren, beruft sich die Beklagtenseite auf die
„internationale Strahlenschutzkommission,“ die „ICNIRP“. Wie
gleich ersichtlich, sind bezüglich der wissenschaftlichen und ethischen
Kompetenz dieser Organisation größte Zweifel angezeigt.
Dies hat
folgende Vorgeschichte: Bis zum Jahr 2001 wurden alle Regierungen der Welt
im Glauben gelassen, die ICNIRP wäre, was sie bis dahin immer vorgab, eine Unterorganisation
der WHO, also der UNO. Weil sich die ICNIRP durch keine demokratische
Wahl zusammensetzte, war dies ihre einzige Legitimation in ihrer Funktion, die
Grenzwerte für nichtionisierende Strahlen sowohl für die Bürger der Welt
als auch für die milliardenschwere Mobilfunklobby zu erstellen.
Da
sich die ICNIRP in ihrer außerordentlich hohen Grenzwert-Setzung wenig
verbraucherfreundlich erwies, sammelte die Schweizer Bürgerinitiative um Hans-Ulrich
Jakob weltweit 40.000 Unterschriften, getragen von 65 Organisationen und 63
Wissenschaftlern, mit dem Begehren, die
mobilfunkfreundlichen Mitglieder (Siehe Anlage 1) der ICNIRP durch unabhängige
Wissenschaftler zu ersetzen. Diese Petition wurde an den
UNO-Generalsekretär Kofi Annan geschickt. Nach einem dreiviertel Jahr
des Wartens und der mehrfachen Anfrage kam
schließlich die verlegene Antwort der Vertretung des Generalsekretärs,
vom Sitz der WHO in Genf, und
dieser Brief schlug vom Inhalt ein
wie eine Bombe: Die ICNIRP, so die Antwort, sei
gar keine Unterorganisation der WHO und der UNO. Die ICNIRP sei eine NGO, eine
private Nichtregierungsorganisation,
Sitz in München!
Ein
eingetragener Verein also, selbsternannt wie viele andere, weder demokratisch
noch durch die UNO legitimiert, ein Club, der im Sinne seiner „Reinerhal-tung“
seine Mitglieder selbst bestimmt, nur mit der Besonderheit, „unter dem Mäntelchen
der WHO“ (Zitat H.U.Jakob) die Grenzwerte für die elektro-magnetische
Belastung weltweit zu bestimmen. Deutschland
etwa übernahm sie 1 zu 1! Siehe
dazu
Anlage 1, das Schreiben der WHO an die Gruppe H.U.Jakob durch die
Vertretung in Genf, Executive Director Ann Kern, sowie
Anlage 2, den Bericht der Schweizer Bürgerinitiative H. U. Jakob,
Bezeichnen kritische Zungen die ICNIRP wegen fehlender demokratischer Legitimation schlicht als mobilfunkfreundliche „organisatorische Mogelpackung, fällt die inhaltliche Kritik aus berufenem Mund weit bestürzender aus.
V: „DIE ICNIRP- RICHTLINIENKRITIK“
(Siehe
dazu eigene Anlage 3)
Der
weltbekannte Umweltphysiker Prof. Dr. Neil Cherry von der
Lincoln-Universität Neuseeland, untersuchte in seiner bei internationalen
Prozessen verwandten „ICNIRP- Richtlinien-Kritik“(1999) die „ICNIRP-
Guidelines“, Grundlage der SSK-Schrift (Beklagten- Anlage B25)
sowie der bundesdeutschen Grenzwertgebung.
Nimmt man das 115 seitige Werk zur Kenntnis, fällt auf, daß sich darin ganze
20 (zwanzig) Zeilen(!) mit dem so
wichtigen Kapitel des genetischen Risikos von Hochfrequenzen auf
das Erbgut,(„Gentoxicität“) befassen! Eine ganze
halbe Seite wird demnach dem
genetischen Schicksal der
Nachkommenschaft von 6 Milliarden Menschen auf diesem Planeten zugebilligt,
jenem Risiko, mit dem wir sowohl den ungeborenen Kindern im
Mutterleib als auch späteren Generationen
unseren Stempel infolge unseres „Mobilfunk- und Mikrowellenkonsums“ aufdrücken;
und dies in Form von Erbkrankheiten, kindlicher Leukämie, sowie von
vermehrten Tod- und Missgeburten!
Diese
wurden von skandinavischen Forschern bei Physiotherapeutinnen, die mit
medizinischen Kurzwellen-Diathermiegeräten während ihrer
Schwangerschaft arbeiteten, von
15.)
Kallen B. u.a.(1982) mit
statistischer Signifikanz beschrieben.
Die ICNIRP dagegen stellt unzutreffender Weise „keine Signifikanz“
fest!
(Siehe S. 68 der Beklagtenanlage B
25)
Genbrüche,
sichtbar gemacht: siehe dazu ein Bild eigene Anlage 4)
In
zwei weiteren diesbezüglichen Erhebungen musste die ICNIRP jedoch ein „erhöhtes
Risiko an Fehlgeburten und Geburtsfehlern“ einräumen ,
(B
25 S. 68) nämlich in den Arbeiten von
16.)Larsen
u.a. sowie von Quellet-Hellstrom
und (1993) Stewart .
Trotzdem
resümiert die ICNIRP
in den letzten 4 dieser 20 Zeilen hinsichtlich dieses
schicksalsentscheidenden Aspektes der Erbgutbelastung
(der „Gentoxicität“) beim Menschen,:“ Trotz der im Allgemeinen
negativen Ergebnisse dieser Studien wird es schwierig sein, ohne weitere
epidemiologische Daten über stark exponierte Personen und präzisere
Expositionsermittlung eindeutige Schlüsse über die Reproduktionsgefährdung
zu ziehen“.
Was
doch bedeutet, daß auf Grund menschenverachtender Grenzwerte noch mehr
Totgeburten, kindliche Leukämiefälle
und Missbildungen auftreten müssen, bis die „Wissenschaft zu eindeutigeren
Schlüssen gelangt“! (S 68 B 25)
Auf
S. 68 Anlage B 25
ist bezüglich der „Auswirkung auf die Fortpflanzung zu lesen:„Zwei
umfangreiche Studien an Frauen , die mit Mikrowellen-Diather-mie behandelt
wurden,um Schmerzen der Gebärmutterkontraktionen während der Wehen zu lindern,
erbrachten keine Beweise für nachteilige Auswirkungen auf den Fötus“.
Gemeint sind damit zwei kurze Arbeiten von
17.)
und 18.) Daels 1973,1976 .
Gerade
diese beiden Beispiele zeigen das in höchsten Maß bedenkliche
Wissenschaftsverständnis der ICNIRP (und damit auch der SSK) in ihrem Umgang
mit der Wahrheit. Handelt es sich bei diesen Schriften von Daels ( 4
sowie 2 Seiten) doch nicht um zwei „umfangreiche
Studien an Frauen“ (Originalton ICNIRP), sondern um zwei kleine
beschreibende Erläuterungen einer schmerzstillenden
Therapie bei der Geburt. „Nachteilige Wirkung auf den Fötus“
konnte es dabei sowieso nicht geben, weil das Geburtsobjekt nicht ein „Fötus“
in einem frühen Schwangerschaftsstadium, sondern ein ausgereiftes Kind im
9. Monat war. Spätere „Auswirkungen “ der Bestrahlung auf das Kind
wurden also weder beschrieben noch untersucht.
Trotzdem
versucht die ICNIRP den Eindruck zu erwecken, Hochfrequenz-bestrahlung von
ungeborenen Kindern hätte sich in einem frühen Schwangerschaftsstadium bei Föten
in „umfangreichen Studien“ als unproblematisch erwiesen!
Wie soll man solche Täuschungsmanöver
im Umgang mit der Wahrheit deuten, noch dazu, wenn die Opfer unsere Kinder
sind? !
Krasse
Fehlinterpretationen zeigt die „Empfehlung der Strahlenschutzkommission“ (Anlage B 25), welches gleichzeitig ja auch ein ICNIRP-Papier darstellt, auch bei der Bewertung des
Krebsrisikos. Aus einem riesigen internationalen Literaturfundus von weit über
hundert kritischen Studien hat sich die ICNIRP ganze 13 Studien
herausgegriffen und diese unzutreffend gewertet und kommentiert. So wählt
sie als Zeugen der angeblichen Krebsunbedenklichkeit durch
Radarstrahlen, also dem Mobilfunk ähnlichen Frequenzen (1-10GHz)
die Arbeit von
19.)
Baron und Baraff 1958, die bei einem
kleinen Kollektiv durch eine zu kurze Beobachtungszeit von 4-13 Jahren
nach der Exposition gekennzeichnet ist, zu kurz,
um bei Krebsfällen bereits Signifikanz festzustellen. Diese
unbrauchbare Studie wird jedoch irreführender Weise verwandt, um vermehrtes
Auftreten von Krebs bei Radarexposition in Abrede zu stellen.
Nebenbei eine Position, die heute auch offiziell verlassen wurde, und die
Schutzbehauptung über „fehlenden Nachweis von Gesundheitsgefährdung durch
Hochfrequenzen“ ad absurdum führt. (Der Spiegel, 27/2001,SZ 25.4.2001)
In
der Folge werden bezüglich der Krebsgefährdung durch Hochfrequenzen
20.)
Robinette u.a. (1980) zitiert. Ihre
Arbeit zeigt Auswirkungen bei Radar-exponierten Soldaten und Wartungspersonal während
des Koreakrieges. Trotzdem behauptet die ICNIRP, „Auswirkungen auf die
Gesundheit“ -obwohl signifikant nachgewiesen-„wären nicht aufgetreten“!
Ähnliche,
den Wahrheitsgehalt auf den Kopf stellende Behauptungen
praktiziert die ICNIRP auch in einer den gesunden Menschenverstand geradezu
verachtenden Weise bei der Studie von
21.)Lilienfeld
u.a. 1978. Diese beschreibt ein
trauriges Stück kalten Krieges:
Im Zeitraum von 1953 bis 1976 wurde die Amerikanische Botschaft in Moskau durch die Sowjets mit Radarstrahlen mit einer Durchschnittsstärke von 1000-2000nW/cm2 bestrahlt- eine Intensität, welcher sich auch die Kläger durch die Sendeanlage im unmittelbaren Außenbereich ihrer Wohnung ausgesetzt sehen. Dabei zeigte sich bei einem Kollektiv von 4500 Personen, von Botschaftsangehörigen ein drastisches Ansteigen von Krebs und vielen anderen Erkrankungen. Gegenüber einem unbestrahlten Vergleichkollektiv von 7500 Angehörigen von Botschaften in anderen Ostblockstaaten zeigte die Moskaugruppe ein erschreckend erhöhtes Krebs- und Leukämie-Risiko:
Erwachsenen-Leukämie
zeigte sich 2,5 mal häufiger,
Kindliche
Leukämie war
3 mal häufiger,
weiblicher
Brustkrebs war
4 mal häufiger,
weiblicher
Genitalkrebs war 5
mal so häufig,
Hirntumor
bei Erwachsenen gar 20
mal so häufig!
Obwohl
neben vielen anderen Erkrankungen Krebs die häufigste Todesursache war,
behauptet die ICNIRP dreist, es hätten sich
in der Studie „keine Hinweise für eine erhöhte Mortalität und Morbidität“
ergeben.
Ähnlich
fahrlässig geht diese von der Beklagtenseite so hochgelobte private Institution
mit der wissenschaftlichen Wahrheitsfindung
auch bei den übrigen der 13 epidemiologischen Studien um,
(Siehe dazu die „ICNIRP-Richtlinien-Kritik“ von Prof. Dr. Neill
Cherry. Dabei resümiert Prof. Dr. Cherry zusammenfassend: ,( eigene Anlage
3 auf S. 28)
„Ich
zeige klar und schlüssig, dass hier eine Voreingenommenheit gegen die
Entdeckung und die Anerkennung von
schädlichen Wirkungen besteht, die soweit geht, dass die vorhandenen Studien,
welche diese Wirkungen beweisen, ignoriert werden, und diejenigen, die man
ausgewählt hat, werden falsch dargestellt, falsch interpretiert und falsch
gebraucht. Die ICNIRP- Bewertung von Wirkungen wurde durchgesehen und als
ernsthaft fehlerbehaftet befunden.
Sie enthält ein Muster von Voreingenommenheiten, bedeutenden Fehlern,
Weglassungen und absichtlichen Verdrehungen.“
Prof.
Cherrys Aussagen hielten sowohl in Australien als auch in Neuseeland
gerichtlicher Prüfung stand. Prof. Cherry informierte auch das Europäische
Parlament in Straßburg . Der
Umweltausschuss des EU-Parlamentes wirft in seinem Beschlussentwurf für den
8.3.99 der EU und der WHO vor, bislang die Ergebnisse einer großen Zahl
wissenschaftlicher Publikationen ignoriert zu haben. „Angesichts der Vielzahl
wissenschaftlicher Befunde könne man weder das Krebsrisiko noch andere
biologische Effekte einfach abtun...“
22.)Dr.
Repacholi, M., 1997, erwähnt,
der bei einem Kollektiv von 100
genveränderten Mäusen ein 2,4 fach erhöhtes Krebsaufkommen
durch handy-übliche Mobilfunkbestrahlung 2 mal täglich 1 / 2 Stunde über 18
Monate erbrachte, Dr. Repacholi zudem selbst als ehemaliger Chairman der
ICNIRP ein entschiedener Befürworter der Mobilfunktechnologie war, sollte
sich der letzte Zweifel an der Unhaltbarkeit
der Behauptung über angeblich „fehlende Beweise gesundheitlicher Schädigung
im athermischen Bereich“ erübrigt haben, wie sie von S. 10 bis S. 16 des
gegenparteilichen Schreibens unablässig und ohne ersichtlichen Erkenntnisgewinn
wiederholt werden.
Nicht
die mobilfunkkritische geschädigte Klägerseite leidet demnach an den
vielbeschworenen Wissenschaftsdefiziten, sondern die Beklagten sowie die ICNIRP
und die SSK- auf die sie sich kritiklos beruft.
Im
Arzneimittelbereich wird der Tierversuch ja zum Nachweis der Unschädlichkeit
eines Produkts zwingend gefordert. Beim Vorliegen einer Krebsgefährdung
im Tierversuch –wie sie beim Mobilfunk vorliegt, würde das Produkt, das
Medikament, vom Markt genommen!
Nach
vorherrschender wissenschaftlicher Logik in der Medizin wäre alleine durch die
Ergebnisse des Dr. Repacholi ein erhebliches Krebsrisiko und eine schwerwiegende
Gesundheitsgefährdung erwiesen, der nächste Schritt politischer
Entscheidungsträger und des Gesetzgebers müssten zumindest eine
drastische Grenzwertsenkung sein.
Somit hat sich die unablässig beschworene „Unbedenklichkeit und
Sicherheit“ der Grenzwerte auch im Fall der Tierversuche- es gibt ihrer etwa
10, welche Cancerogenität eindeutig nachweisen- auch hier für jeden
ersichtlich ad absurdum geführt!
Nachtrag:
Um eine absolut aktuelle neue Untersuchung von italienischen Medizinern
bezüglich des Krebsrisikos zu zitieren, sei auf die Leukämiezellen-Studie von
Marinelli S. und seiner Kollegen vom „National research council Bologna“
aus dem Jahr 2002 verweisen. Leukämiezellen wurden mit der
D-Netz Trägerfrequenz von 900 MHz und 100 mW Leistung bestrahlt (als maximale
Strahlung wird von vielen Handys typischerweise 2 W erreicht, obwohl die meisten
nur 1/10 dieser Leistung benützen). Nach 24 Sunden Dauerbestrahlung
waren 20% weniger Leukämiezellen in der bestrahlten Probe im
Gegensatz zur nicht bestrahlten Referenzprobe. Nach 48 Stunden stellten
die Forscher jedoch fest, dass die Leukämiezellen in der bestrahlten Probe sich
rapide zu vermehren und aggressiv zu teilen begannen. Ein leider
sehr eindeutiger Hinweis auf vermehrte Cancerogenität von
Mobilfunkfrequenzen.
Dies
wird auch gerichtlicherseits so in
Spanien gesehen. Anlass richterlichen Einschreitens war eine dramatische Häufung
von Leukämie (4 Leukämiefällen innerhalb nur eines Jahres) bei den
Schulkindern einer Schule in Valladolid, Nordspanien, nachdem
in der unmittelbaren Nachbarschaft eine umfangreiche Anlage mit 36
Mobilfunkantennen installiert worden war! Zusätzlich waren auch bei den
umliegenden Anrainern der Anlage 10 neue Krebs- und Leukämiefällen zu
beklagen. Das zuständige Gericht ordnete daher
die umgehende Entfernung der Mobilfunkantennen an- natürlich gegen flammenden
Protest der Betreiber. Diese hatten die Schließung der Schule angeregt! (siehe
dazu eigene Anlage 5)
VI. DISKUSSIONSPUNKT „WISSENSCHAFTLICHKEIT“
Wenn die
Beklagten in Ihrem Schriftsatz aus Seite 15 behaupten, in den Ausführungen der
Kläger befänden sich eine „Vielzahl von Mängeln“, welche „die gebotene
Objektivität und Seriosität“ vermissen lassen, dann ist nach obigen Ausführungen
zu fragen, ob die Beklagtenpartei hier nicht einer psychischen Projektion
unterliegt: Wirft sie dem Unterzeichner doch unablässig genau jene Mängel
vor, die sich vielfachst in ihrer eigenen Beweisführung vorfinden lassen.
Unsinnig
und aus der Luft gegriffen ist auch die Rüge angeblich „älterer Quellen“.
Zum einen sind die meisten Publikationen relativ jungen Datums. Zum anderen kann
wissenschaftlicher Wahrheitsgehalt als solcher nicht veralten: Obwohl
bereits mehrere hundert Jahre alt, haben die Erkenntnisse eines Galileo Galilei
und die Gesetze der Schwerkraft eines Newton noch heute ungebrochene Gültigkeit.
Ähnlich
nicht nachvollziehbare Kritik erfährt die Diagnose des Klägers. Man frägt
sich, was die Beklagtenseite eigentlich will: Zum einen möchte sie die
naturgemäß subjektiven Beschwerden des Klägers in Form der Schlafstörungen
und des Tinnitus „ in keiner Weise in Zweifel ziehen“, akzeptiert
demnach ihre objektive Existenz. Zum anderen fordert sie im gleichen
Atemzug, sich selbst widersprechend, einen „naturwissenschaftlichen
Nachweis“ des subjektiven Beschwerdebildes, welcher ihr
ja in Form des wissenschaftlich nicht anzweifel-baren deutlich reduzierten
Melatoninwertes, des Schlafhormons, sowie in Form der Dunkelfeldmikroskopie,
den Tinnitus betreffend vorliegt.
Diese
Befunde, deren unmittelbare Aussagekraft vernünftiger Weise niemand
in Abrede stellen kann, sind ihr aber auch wieder nicht recht, weshalb
man den Eindruck gewinnt, der Beklagtenpartei wären die Argumente restlos
ausgegangen, und sie suche jetzt verzweifelt nach Scheinargumenten, um den Kläger
damit doch noch für dumm verkaufen zu können.
So
konstruiert der Beklagtenschriftsatz labormesstechnische Probleme, die nicht
existieren. Die Untersuchung des Melatonins und seiner Abbauprodukte
im Morgenurin ist wie alle medizinischen Laboruntersuchungen ein standardisiertes
und kontrolliertes Verfahren, deren medizinische Stichhaltigkeit außer
Frage steht. Diese Laborwerte wurden zudem nicht in einer privaten „Laborküche“
ausgekocht, sondern entstammen einem renommierten Großlabor
unter laborfachärztlicher Führung.
Auch
die Fragestellung, ob der Patient unter Alkohol oder Medikamenteneinfluss stand
oder Raucher ist, erübrigt sich. Ist in der Stellungnahme vom 31.10.2002 doch
deutlich ausgeführt, dass sich der Kläger G. (um diesen handelt es sich beim
ausgeführten Melatoninwert) aktiv um möglichste Gesunderhaltung bemüht: Dies
(Seite 2 dieser Stellungnahme) durch „Meiden von Nikotin, Alkohol und
Koffein“. Zudem durch hochdosierte Vitamineinnahme, um nur einige Aspekte
seiner gesundheitsbewussten Lebensführung zu nennen. Dementsprechend befand
sich der Kläger zum Zeitpunkt der morgendlichen Urinspende weder unter dem
Einfluss von Alkohol, Medikamenten, Nikotin oder sonst einer Droge.
Ähnlich unschlüssig grübeln die Beklagten über angeblich fehlenden Qualitätsnachweis zwischen Melatoninhaushalt und Beschwerdebild des Patienten, also den Schlafstörungen und dem vorliegenden Erschöpfungssyndrom.
VII.
SYMPTOME DES KLÄGERS IM LICHT
INTERNATIONALER FORSCHUNGSERGEBNISSE
(Siehe
dazu auch Eigene Anlage 7)
Der
Vorwurf mangelnder wissenschaftlicher Untermauerung
der zwangs-läufig subjektiven Symptomatik des Patienten in Form von Schlaf- und
Hörstörungen erstaunt auch insofern, als die Klägerpartei
in ihrer Stellungnahme vom 31.10.2002 eine ganze Reihe
wissenschaftlicher Arbeiten zitierte, die sich allesamt mit Schlafstörungen von
mobilfunk-exponierten Personen auseinandersetzen, so etwa (Nr. 12 Stellungnahme
vom 31.10.2002) die Schweizer Forscher um Prof. Altpeter ,den
Kurzwellensender Schwarzenburg betreffend. Gerade die exakte Übereinstimmung
von Exposition und Schlaflosigkeit mit dem den Bürgern nicht
bekannten Ein- und Ausschalten der Sendeanlage, welche
hochsignifikant mit protokollierten Schlafstörungen übereintrafen, führten ja
zum endgültigen Abbau
des Kurzwellensenders Schwarzenburg.
Auch
die Untersuchungen des Schlaflabors von Mann und Röschke der Universität
Mainz mit ihrer Verringerung der REM-Phasen wurde erläutert;
ebenso die epidemiologischen Erhebungen des französischen Prof. R. Santini
aus dem Jahr 1999 ,der Müdigkeit und Schlafstörungen als
Symptomatik bei unmittelbaren Anrainern von Mobilfunkantennen in einem Ausmaß
von über 60% vorfand.
Was
die Ohrgeräusche (Tinitus) des Klägers betrifft, so fand Prof. Mild
u.a. (Stellungnahme vom 31.10.2002, Lit.- Hinweis Nr. 21) bei einem
Kollektiv von 11000 Skandinaviern Ohrgeräusche dosisabhängig zur
Mobilfunkexposition. Dies wird auch von Prof. Santini und vielen anderen
Forschern bestätigt.
Zur
Melatoninproblematik:
(Anlage7)
Wenn die Beklagtenpartei ausführt, daß es „beim derzeitigen Stand der
Wissenschaft und Technik nicht einmal Hinweise gäbe, die auf
einen Zusammenhang zwischen elektromagnetischen Feldern und den
Melatoninhaushalt schließen lassen“ dann setzten solche
Äußerungen nun wirklich in Erstaunen.
Beruft sich die Beklagtenpartei doch nicht auf wissenschaftliche
Primärstudien,
sondern nur auf kursorische Bewertungen anonymer staatlich bestellter
Wissenschaftler, die im Namen von Bundes- und Landesbehörden extrem kurze,
der Ernsthaftigkeit der Problematik in keiner Weise
gerecht werdende Wertungen abgeben,
die alle den gleichen Wissenschaftsdogmatismus widerspiegeln:,
dass es eben nur thermische EMF-Effekte gäbe. So etwa gehen die Empfehlungen
der SSK (Anlage B24) mit ganzen 13 Zeilen auf die Melatoninproblematik
bei Tieren und Menschen in Bezug auf nieder- und hochfrequente
elektromagnetische Felder ein, einen Wissenschaftsbereich, der
zwischenzeitlich viele Tausende von Seiten füllt. Der
Hinweis einer behördlichen Landes oder Bundesanstalt oder der WHO ersetzen
nicht – um es juristisch auszudrücken, die wissenschaftlich
„Substantiierung“!
Trotz
des geradezu schmerzhaften Mangels jeder der Bedeutung des wissenschaftlichen
und medizinischen Sachverhalts gerecht werdenden Diskussion offenbaren diese
Beweismittel der Beklagtenseite logische und sachliche Unstimmigkeiten.
So wird von zwei Arbeiten berichtet, (B24, S. 34) Zitat: „im Blut von
wachen Probanden konnte unter anderem auch nach mehrstündiger Mobilfunknutzung
keine Änderung der Melatoninkonzentration gemessen werden (23.De
Seze u.a., 1999 und Mann und Röschke 1998).
Bei
Kenntnis der wissenschaftlichen Grundlagen der Melatoninausschüttung nimmt dies
freilich nicht wunder. Ist doch unstrittig, dass die Melatoninproduktion
tagsüber außerordentlich niedrig verläuft, weil die Zirbeldrüse durch
den Einfall der hochfrequenten Lichtstrahlen auf die Netzhaut sowie schon
maximal blockiert ist. Erst in der Tiefe der Nacht, zwischen 2 und 3 Uhr
morgens bei Wegfall der Lichtstimulation der Netzhaut erfährt die
Melatoninausschüttung in einem steilen Gipfel auf das zehn bis zwanzig fache
ihres Tageswertes. Oder, um es bildlich zu sagen:
Die
„Ebbe“ der Melatoinausschüttung am Tage lässt sich auch durch
Mobil-funkstimulation des ZNS kaum weiter senken, weil sie eh schon auf dem
Tiefststand ist. Nur die Melatoninreduktion
des Nachtgipfels bzw. des Morgenurins, in dem sich die nächtliche
Höchstproduktion des Schlafhormons und
seine Abbauprodukte vorfindet, lässt einen sinnvollen Schluß auf eine
etwaige Melatoninreduktion zu. (siehe Grafik Abb. 4 der Anlage )Aussagen
wie die oben zitierte sind deshalb ohne Aussagekraft und irreführend
Siehe
dazu
auch Literatur Nr.25 Cherry N. sowie eigene Anlage 8
Angemerkt
sei an dieser Stelle jedoch jedoch, daß De Seze u.a. (Lit.Nr.24) in
einer parallelen Studie auch am Tag eine
mobilfunkbedingte Reduktion eines anderen Hirnhormons, nämlich des
Schilddrüsen-stimulierenden Hormons TSH der Hypophyse festgestellen
konnten!)
Auf
Seite 17 des Beklagtenschriftsatzes wird dem Unterzeichner der Gebrauch
„veralteter“ Literatur - was für ein Scheinargument das auch immer
sein möge- und einer Verwechslung von Jahreszahlen hinsichtlich
wissenschaftlicher Arbeiten vorgeworfen, wörtlich heißt es „Dr. Scheiner
stützt seine Schlussfolgerung auf veraltete Literatur, teilweise aus dem Jahr
1994( der Beitrag von Burch aus dem Jahre 1999 behandelt niederfrequente
und nicht die hier in Rede stehenden hochfrequenten elektromagnetischen
Feldern).“
Nun
ist die Argumentation „veralteter Literatur“ wissenschaftlicher Arbeiten
erst mal schlichter Unsinn! Wahrheit ist
stets zeitlos! Bei allem Bemühen, „up to date“ zu bleiben: kein
Arzt und medizinischer Wissenschaftler wird auf Erkenntnisse verzichten wollen,
weil sie ganze 8 Jahre zählen! Kein noch so elitärer Forscher wird über
Arbeiten des Jahres 1994 die Nase rümpfen! Wo leben die Beklagten!? Was wollen
sie uns suggerieren?
Zudem
zitieren sie falsch! Angeführt
wurden Arbeiten des Prof. Burch aus San Diego über den Einfluss hochfrequenter
EMF auf die Melatoninproduktion
aus
den Jahren 1997 und 1998 (Lit.-Nr.
10 und 11 der Stellungnahme vom 31.10.2002), und nicht
Arbeiten aus den Jahren 1994 und 1999, die in der Stellungnahme gar nicht
Erwähnung fanden.
Interessant ist in diesem
Zusammenhang auch eine Studie unter Prof. T. Abelin, den Kurzwellensender
Schwarzenburg betreffend (Lit.Nr.24)
Dabei
fanden die Forscher bei hochfrequenz-exponierten Rindern, bedingt durch
den Kurzwellensender Schwarzenburg, nach Abschalten des Senders eine
deutliche Erhöhung des Melatoninspiegels! Datum der Studie
Natürlich
soll nicht in Abrede gestellt werden, dass immer wieder „Negativarbeiten“
produziert werden, die keine Effekte vorfinden. Ursächlich ist in solchen Fällen
jedoch anzumerken, daß biologische Effekte anders als in der unbelebten Physik
nur innerhalb von „bestimmter Intensitätsfenstern“ auf
elektromagnetische Reize reagieren. Wenn der Reiz außerhalb dieser
„Fenster“ zu stark oder zu schwach gewählt ist, kommt der biologische
Effekt nicht zustande. Natürlich darf ein derartiges an der
biologischen Realität vorbeigeforschtes Resultat dann nicht als Beleg für die
Unschädlichkeit von EMF und als „mangelnde Effekte im athermischen Bereich“
gewertet werden- ein Trugschluss, der leider Gang und Gebe ist!
Nochmals
sei darauf hingewiesen, dass die im Morgenurin gemessene Melatoninreduktion
aufgrund von Mobilfunkeinfluss zunehmend zu einer gängigen Untersuchungsmethode
zur Abschätzung von Mobilfunkbelastung in der Praxis wird. Wie bereits erwähnt,
zeigte eine eigene Melatonineerhebung aus dem Jahr 2001 in Form einer
Laborreihenuntersuchung bei Anrainern um eine Mobilfunkantenne in Oberbayern ein
halbes Jahr nach Inbetriebnahme der Sendeanlage eine durchschnittliche 37%ige
Reduktion des Melatonins bei 80% der betroffenen Personen!
Zur
Schlaf- und EEG-Forschung
Neben
dem wiederholten Verunsicherungsmanöver bezüglich der Diagnose der
Schlafstörungen des Klägers und dem wissenschaftlich unsinnigen Bemäkeln
„älterer Arbeiten“ gehen die Beklagten (siehe dazu
Schriftsatz S. 18) auch hier einer sachlichen wissenschaftlichen
Auseinandersetzung tunlichst aus dem Weg. Offensichtlich irritiert sie
besonders die bereits erwähnte Studie der von Prof. Altpeter der Universität
Bern, der im Jahr 1995 über Ergebnisse einer großangelegten
epidemiologischen Erhebung über Gesundheitsstörungen rund um den
Kurzwellensender Schwarzenburg berichte, was aufgrund des öffentlichen Druckes
schlussendlich zum Abschalten des Senders Schwarzenburg führte: Wie in
der Stellungnahme vom 31.10.2002 ausgeführt, litten die Bewohner in den
bestrahlten Umgebungsgebieten dieser Sender unter schweren Schlafstörungen
im Verhältnis 5:1 zur nicht exponierten Personengruppen. Auf Druck der Bürger
wurde daraufhin eine exakt kontrollierte Blindstudie durchgeführt: Ohne Wissen
der exponierten Schlafgestörten Personengruppe wurde der Sender tageweise
ausgeschaltet (da es sich um Programme handelte, die nur in Übersee
empfangen werden konnten, war den Anrainern im Expositionsgebiet nicht bewusst,
wann die Sendeanlage lief und wann nicht.) Das Schlafverhalten der in
Expositionsgebieten lebenden Bürger wurde in Tagebüchern exakt festgehalten. Dabei
zeigte sich eine höchst signifikante Übereinstimmung zwischen verbesserten
Schlafverhalten und den tagesweisen Ausschaltphasen der Sender. Dieser
Versuch führte aufgrund seiner schlagenden Beweiskraft zum Ausschalten
der Sendeanlage.
VIII. WAS WEISS DIE TELEKOM?
Nun zitiert die Beklagtenseite als Untermauerung ihrer Position zwei Arbeiten, die von der Deutschen Telekom im Jahr 1997 und 1998 herausgegeben wurden. Nun ist die Deutsche Telekom selbst ein Mobilfunkbetreiber. Bei Kenntnis ihrer Argumentation sowie der Milliardeninvestitionen für UMTS müsste es doch sehr Wunder nehmen, wenn sie auch mobilfunkkritische wissenschaftliche Arbeiten in ihre Öffentlichkeitsarbeit einbezieht.
Wie viel an Wissen die Deutsche Telekom über
unstrittige und kontrollierte wissenschaftliche Beweise athermischer
biologischer Mobilfunkeffekte an besagtem Wissen zurückhält, mag aus
Nachfolgendem hervorgehen:
(Siehe dazu auch die Anlage 6 „ Was weiß die Telekom wirklich“?)
Der
Biologe Prof. Dr. Semm, einer der Pioniere der Melatoninforschung, arbeitete
jahrelang wissenschaftlich für die Deutsche Telekom. Bereits 1995
stellte er fest, dass bei Bestrahlung mit gepulsten Hochfrequenzen
deutlich unterhalb der Grenzwerte 70 % der Nervenzellen von Versuchstieren
–zumeist „Zebra-Finken“ - mit einer pathologischen Änderung ihrer
Leitfähigkeit reagierten: Und zwar 80% mit einer überschiessenden
und 20% mit einer stark verminderten elektrischen Leitfähigkeit
ihrer Nervenzellen. Diese Ergebnisse wurden mit Zustimmung der Deutschen Telekom
in einem Kongressband 1996 (Europäische Telemetrie Conferenz, ETC)
Garmisch-Patenkirchen, 21.5-23.5 1996 veröffentlicht. Mitarbeiter
der Deutschen Telekom waren im Labor von Prof. Semm Mitautoren. Zur Überprüfung
der Reproduzierbarkeit dieser pathologisch gestörten
Nervenreaktion wurde der amerikanische Biologe und
Verhaltensforscher Prof. Dr. R.C. Beason, von der State University of New
York auf Kosten der Telekom eingeladen. Er konnte die Ergebnisse
voll bestätigen und wurde deshalb als Mitautor nachfolgender Veröffentlichung
(Nr.28)
aufgeführt:
P. Semm, S. Merhold, E. Holtkamp-Rötzler, K.-P. Dombeck and R. C. Beason
Deutsche
Telekom, Technologiezentrum
PO
Box 10 00 03, 64276 Darmstadt, Germany
University
of Frankfurt, Dept. of Zoology, Germany
SUNY at Geneseo, Dept. of Biology, USA: „Neurale Antworten auf schwache elektromagnetische Felder im Bereich von 900 MHz“.
Diese
Ergebnisse wurden demnach sowohl auf dem oben angesprochenen Kongress Telecom-
intern als auch International publiziert. Fazit: Der Deutschen Telekom
sind spätestens seit 1996 biologische Effekte im athermischen Bereich bekannt!
Trotzdem hält sie diese Erkenntnisse „unter dem Deckel“. Wenn die
Telekom und die übrigen Mobilfunkbetreiber trotzdem starr an ihren bisherigen
Grenzwerten festhalten und ihnen absolute gesundheitliche biologische
Unbedenklichkeit zusprechen, so ist dies als grob fahrlässig zu bewerten.
Aufgrund dieser Ausführung
(siehe Anlage 6: „Was weiß die Telekom wirklich?“) kann der
Telekom wissenschaftliche Neutralität in der Öffentlichkeitsarbeit wohl kaum
zugebilligt werden. Die von der Beklagtenseite aufgeführten Veröffentlichungen
können vor diesem Hintergrund nicht überzeugen.
IX. ZUR ÜBLICHEN „ KLÄGER-
PSYCHIATRISIERUNG “
Wenn zum Schluß des
Schriftsatzes von der Beigeladenen zu 2 den Klägern wieder die übliche
Psychiatrisierung des Beschwerdebildes
in Form „psycho-somatischer
Ursachen“ angeboten wird, dann sind derartig ungeeignete Argumente durch obige
Ausführungen als auch die vom 31.10.2002 eigentlich als ausreichend
widerlegt und somit als gegenstandslos zu betrachten. Diese „Psychiatrisierung“
ist zudem zwangsläufige Schlussfolgerung jener eingangs erwähnter „athermischen
Wissenschaftsdogmatik“, eine Argumetation,
die man mit unausweichlicher Regelmäßigkeit allen
Elektrosmoggeschädigten
und Elektrosensiblen als pseudowissenschaftliches Erklärungsmodell überstülpt:
wenn der Bürger wagt, sich
zu beschweren, daß er gegen seinen Willen krank gemacht wird ,
erklärt man ihn für „psychotisch“- bzw. „psychosomatisch“- also für
mehr oder weniger „verrückt“!
So einfach ist das!
Nun sind der Kläger
G. als auch seine Eltern bei den bestehenden „Keulen-Werten“ von mehreren
hundert nW/cm2 (-jeder mit der Materie Vertraute wird diese Werte so
bezeichnen) eindeutig „Elektrosmog-geschädigte“ und nicht
„Elektrosmogsensible“. Reagiert die letztgenannte Personengruppe doch
bereits allergisch auf wesentlich schwächere Feldstärken. Dies ist bei dem an
und für sich robusten, körperlich kräftigen Kläger, der immer mit Freude
seinen Beruf als Elektromeister ausübte, offenkundig
nicht der Fall. Doch auch das Phänomen der „Elektrosensitivität“
ist heute wissenschaftlich belegt, siehe dazu etwa Prof.Dr. R.Frenzel-Beyme vom
“Bremer Institut für Präventiv-Forschung und Sozialmedizin“ anlässlich
der Anhörung des Bayerischen Landtags über die „Auswirkungen
nicht-ionisierender Strahlen “ (Lit.Verz. 30); oder die Arbeiten von
Pionieren der Umweltmedizin William Rea(32) und K.D.Runow,
etwa mit seiner „Studie zur Elektrosensibilität im D-Netz-Bereich (Lit.Verz.31).
Das von den gesetzlichen Krankenkassen anerkannte Fachkrankenhaus für
Umweltkrankheiten in Bredstedt , Leitung Chefarzt Dr.E.Schwarz zählt
Elektrosmogschädigung und Elektrosensitivität zu den Krankheiten, auf welche
die Klinik –neben Chemikalienbelasteten- diagnostisch und therapeutisch
speziell ausgerichtet ist. Und die gesetzlichen Krankenkassen erstatten! (siehe
Lit.Verz. 33) siehe Anlage 16
Zum anderen
berichtete Prof. Dr. F.A.Popp etwa berichtete
anlässlich eines Kollquiums in Wiesbaden 1980, Berechnungen hätten eine 10
Milliardenfach höhere Sensibilität biologischer Systeme im Vergleich zu
technischen Systemen ergeben. Und Prof. Kirschvink vom Forschungsinstitut in
Pasadena Californien, fand 1992 im menschlichen und tierischen
Gehirn winzige ein-fünfzigmillionstel Millimeter große Magnetitkristalle, die
im Tierreich offenbar die Orientierung der Zugvögel auf ihren
interkontinentalen –und bei Walen auf deren interozeanische Wanderungen ermöglichen,
und auf EMF wie winzige Eisenspäne und Magneten wirken. Diese
in vielfacher Millionenkonzentration aufgefundenen Magnetitkristalle geraten
bei den niederfrequent getacketen Hochfrequenzen des Mobilfunks in Resonanz.-
Elektrosmog-Schädigung und Sensibilität ist als Phänomen also nicht
verwunderlich. Das Gegenteil wäre erstaunlicher.
Zu guter Letzt sei noch
darauf verwiesen, dass die jetzige WHO-Direktorin und frühere
norwegische Premierministerin Gro Harlem Brundland, selbst Ärztin, ebenfalls elektrosensibel
ist und an den Auswirkungen durch hochfrequente elektromagnetische Felder
leidet. Gegenüber der norwegischen Tageszeitung „Dagbladed“
(erschienen am 09.03.2002) erklärte sie, dass sie in der Nähe von
sendeaktiven Mobiltelefonen unter großen Schmerzen und körperlichen Beeinträchtigungen
leide. Sie führt aus, .... „Ich verstehe die Wissenschaftler,
die warnen. Ich denke wir haben allen Grund vorsichtig zu sein und Mobiltelefone
nicht mehr als nötig zu benutzen. Und je jünger sie sind desto ernster muss
das genommen werden. Ich denke, wir sollten dem Vorsorgeprinzip folgen.“ (siehe
Anlage 10)
X.WAS
WEISS DIE DEUTSCHE POST?
Im Frühjahr 1993 wurde
die Medizinische Fakultät der Humboldunversität unter M.Poppei (Lit.verz.33)vom
Bundesamt für Post und Telekommunikation (BAPT) beauftragt, die vielfältigen diesbezüglichen Arbeiten der
UdSSR und der späteren GUS-Länder im Zeitraum 1969 – 1992 einer
zusammenfassenden Würdigung zu unterziehen. Wie aus der Anlage 11, und
dem lockeren Durchblättern einiger Auszügen dieser dem Bundesamt
seit Herbst 1993 vorliegenden Arbeit zwingend hervorgeht, wusste
die Deutsche Post ab 1993(!!!)
daß vielfältige athermische biologische Wirkungen von Hochfrequenzen und
Mikrowellen im Mobilfukbereich existieren! Genauso wie die Telekom hat sie
dieses für unser Gesunderhaltung lebenswichtige
Wissen dem Bürger vorenthalten!
Sprich:die
Post als Vorläufer auch der Telekom wusste um die wissenschaftlich erwiesene
Existenz von biologischen Effekten und Gesundheitsschädigungen im athermischen
Bereich!
(Anlage 11) enthält einige Auszüge der Beurteilung der Humbolduniversität. Der Unterzeichner hat sich dabei erlaubt, zur besseren Verständlichkeit einige handschriftliche Erläuterungen hinsichtlich der Strahlenintensitäten vorzunehmen.
Herausgeber ist das ehemalige „Bundesamt für Post und Telekommunikation“ Postfach 8001, in 55003 Mainz. Das vorliegende Exemplar wurde mir vor etwa einem Jahr in einem Kuvert ohne Absender zugesandt. Als Arzt fühle ich mich angehalten, diese Unterlage auszugsweise als Beweismittel an den Senat des Verwaltungsgerichtshofs als Fax weiterzugeben.
XI.WAS „NULLSTUDIEN“UND „NULLRECHERCHEN“
(Z.B.
JÜLICH) BETRIFFT...
so
erübrigt sich letztlich auch hier- nach allem oben gesagten-
jeder weiterer Kommentar. Ist doch der Beweis bei der erdrückenden
Evidenz der vorliegenden Arbeiten und Signifikanz in Versuchen an Tieren und
menschlichen Probanden, sowie der Bewertung der epidemiologischen Erhebungen,
welche (siehe z.B. Mild et.al.) dosisabhängig vom Mobil-funkgebrauch
Gesundheitsstörungen in 50% der 11.000 befragten Skandinaviern vorfanden, heute
einfach nicht mehr von der Hand zu weisen.
Dies
befand auch die wissenschaftliche internationale Elite auf dem Gebiet der
athermischen Elektrosmogforschung beim EMF –Symposion in Wien bereits im Jahre
1998. Siehe dazu die Wiener Deklaration in der Anlage 12. Zu einem
bedenklichen Ergebnis gelangt auch das ECOLOG-Institut
bei einer umfangreichen Literaturrecherche im Jahre 2000
im Auftrag der Telekom-Tochter T.-Mobil. Anlage 14
Nun
werden von Betreiberseite gerne „Positiv“- und „Negativ“-Arbeiten
zahlenmäßig gegeneinander aufgerechnet.- Die elementarste Logik macht klar, daß
dies ein Trugschluß ist. Zum einen: “Nichts zu finden ist leicht“! (S.Zwerenz).
Zum anderen, als Beispiel aus der Kriminalistik und der Rechtssprechung: Wenn
ein Kriminalbeamter den Täter gefunden hat, 9 andere dagegen nicht, macht man
auch keine demokratische Abstimmung, und kommt
zu dem Ergebnis 9 fanden ihn nicht, nur einer
fand ihn- also muß er 9:1 unschuldig sein, und man lässt ihn laufen,
bis weitere Straftaten dann vielleicht auch die
Mehrheit überzeugen!
In
der Wissenschaft muß jedes Indiz -und es sind ja im Falle der athermischen
Gesundheitsstörungen und der biologischen Effekte erdrückend viele- sehr ernst
genommen werden. Geht es doch um Rechtsgüter wie die Unversehrtheit unseres Leibes, um unsere Gesundheit. Und
um die Gesundheit und das Überleben unserer Kinder! Und in genetischer Hinsicht
jeder nachfolgenden Generation!
P.S.
Bei Abschluß des Gutachtens trifft noch eine Mitteilung der Bürgerwelle e.V.
ein, daß schockierender Weise bereits nach 2 Stunden handyüblicher Bestrahlung
das Aufbrechen der Bluthirnschranke bei den Versuchstieren
in hochsignifikanter Weise festgestellt werden konnte.- Auf Grund der
Aktualität siehe Anlage 15.
XII.
ABSCHLIESSENDE BEMERKUNG
Bei
der Lektüre des Beklagtengutachtens Seite 18-22, sieht man sich als Arzt und
Gutachter eines mobilfunkgeschädigten Klägers abschließend doch zu einer
grundsätzlichen Kritik am Wissenschaftsverständnis der Mobilfunkbetreiber wie
etwa der Beigeladenen zu 2 genötigt:
Sind
doch die Mobilfunkkonzerne derzeit in der Lage, mit dem Ausbau ihren
Antennenanlagen als staatlich „privilegiertem
Bauvorhaben“ unter gesundheits-vergessener Befürwortung durch WHO, ICNIRP und
SSK weltweit frisch ins Feld zu
ziehen dabei die gesamte Weltbevölkerung sowie die belebte Natur
als ihr Versuchsobjekt in einen unfreiwilligen Großversuch
einzubeziehen, ohne jeden Nachweis gesundheitlicher Unbedenklichkeit, ausschließlich
verpflichtet ihrem eignen Profit. Der geschädigte Bürger dagegen hat seine
Krankheit wissenschaftlich erst mal selber nachzuweisen, und sich -mit
den Worten des Klägeranwalts gesprochen –zu Wahrung seiner eigenen Gesundheit
und der seiner Familie -medizinisch geradezu „einen Nobelpreis zu
verdienen.“ Denn der Wissenschaftsbegriff als Meßlatte wird fast unerreichbar
hoch geschraubt - cui bono? Ungestörte
Fahrt für die Konzerne?
Diesem
krassen Ungleichgewicht des aktuellen Rechtsverständnisses
setzt nun die Mobilfunkseite
und mit ihr im Schulterschluss die offiziellen Grenzwertbestimmer noch eins
drauf: wird doch allen Ernstes in einer jedes ethische Grundverständnis
geradezu verhöhnenden Art und Weise (so auch von der Beigeladenen zu 2) sowie
von behördlicher Seite , nämlich dem niedersächsischen
„Landesgesundheitsamt“ empfohlen, derzeit „keine
epidemiologischen
Studien
einzuholen, da diese nicht die nötige Sicherheit nachweisen und gewährleisten
könnten und zu viele Unsicherheitsfaktoren bestünden“:
Und
darin liegt der Skandal: Sind sich diese beamteten Hüter der
Gesundheit, von ihrer Funktion her eigentlich unserer Gesundheitserhaltung
verpflichtet, im Klaren, dass sie damit noch mehr Fälle an Krebs, an
Hirntumoren, an Leukämie bei Kindern, - allesamt doch häufig tödlich
verlaufende Krankheiten zwangsäufig fordern; -daß sie damit noch mehr Tot-
und Missgeburten riskieren, noch
mehr Schlafstörungen und zerrüttete Familien, noch mehr Hochdruckleiden mit
Schlaganfall und Herzinfarkten vom Bürger abverlangen; sprich, dass wir
damit in einer restlos unethischen und unchristlichen, nur der Technologie und
dem ungebremsten Gewinnstreben verpflichteten Zivilisation gelandet sind, welche
die elementarsten Grundrechte der Bürger mit Füssen tritt?!
Verantwortungsvergessene
Wissenschaft kennt keine Grenzen. Gerade jetzt wird vielfältigst über eine Häufung
von Leukämiefälle rund um
Sendeanlangen aus dem In-und Ausland, insbesondere aus Spanien, berichtet, so
etwa bei Schulkindern, Anrainern und Studenten in Valladolid, Ronda, und anderen
Orten. Die Wissenschaftler sahen in den Anlagen die Krankheitsursache erwiesen,
und die Gerichte schritten ein, und ließen die Anlage demontieren (siehe
Anlage
5 )
Dabei
stehen diese Berichte nicht allein. Beispiele
von Krebs, von Leukämie und Hirntumoren durch Hochfrequenzen sind aus der
Literatur vielfältig und zum Teil sogar dosisabhängig und hochsignifikant
beschrieben, so etwa rund um den Sutrotower in San Francisco,( siehe
Neil Cherry, ICNIRP-Richtlinienkritik, Anlage 3, S.39, Fig. 9)
Beispiel,
bei denen eine Kausalität auf der Hand liegt, sind die Hirntumorhäufung in
Vollersode Anlage 13 oder in
Holland in Zeewolde NL, Anlage
13)
und andere mehr. Prof. Hardell
,Schweden, (Lit.Verz. 35)
fand bei einer Auswertung klinischer Fälle ein 2,5 faches Hirntumorrisiko . Ein
Grossteil aller Malignomerkrankungen, also auch dieser Fälle- endet tödlich!
Derartige epidemiologische Studien demnach zu verwerfen, bedeutet: All jene Menschen litten und starben offenbar nicht wissenschaftlich genug- waren es ihrer noch zu wenige? Stören sie die Bilanzen? Sollten sie völlig umsonst und anonym gelitten haben und gestorben sein?
Ein derartiger
Wissenschaftsbegriff, wie er derzeit von SKK und ICNIRP vertreten
wird, ist zutiefst unethisch
und unmenschlich. Er steht nicht im Dienste der Menschen! Ein solcher
Wissenschaftsbegriff ist zu verwerfen, er darf nicht dauerhafte Grundlage unsres
Rechtsempfindens bleiben!
(Siehe dazu auch der
Artikel des Umweltarztes und
Forschers Dr. Braun von Gladiß Anlage 9)
München, den 31.01.2003 Dr. med. Hans-Christoph Scheiner
Mit der Lichtreflexionsmessung von BIOMEDITEC® wird die Arbeitsweise vom menschlichen Herz als Schwingung der Haut lichtreflektorisch optisch dargestellt. Die Herzrhythmusstörung durch Handy und Mobilfunkmast wird durch die BIOMEDITEC® Lichtrefexionsmessung sichtbar gemacht. Das Handy stört nachweislich die gesunde Arbeitsweise vom Herzen. |
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Das Ticken in unseren Genen Wer schon einmal eine Reise über mehrere Zeitzonen unternommen hat, stellt fest, dass er offensichtlich eine innere Uhr besitzt, die den Schlaf-Wach-Rhythmus steuert: Angekommen am Reiseziel fühlt man sich in den ersten Tagen müde und schlapp, und es dauert einige Zeit bis man sich an den neuen Tag-Nacht-Zyklus angepasst hat. Und auch wer selbst nicht weit verreist, dafür aber jedes Wochenende bis tief in die Nacht feiert und dann morgens lange schläft, wird spätestens zu Wochenbeginn an die zeitliche Realität erinnert: Denn unsere innere Uhr geht bereits nach zwei Tagen nach - der Grund, warum das Aufstehen am Montagmorgen besonders schwer fällt. Leben wird durch zeitliche Rhythmen bestimmt - dazu gehören der Tag-Nacht-Zyklus (24 Stunden) ebenso wie der Gezeitenzyklus (12,5 Stunden), der Jahreszyklus (365,25 Tage) oder der Mondzyklus (28,5 Tage). Organismen, die regelmäßige Veränderungen ihrer Umwelt voraussagen können, haben einen Überlebensvorteil. Pflanzen, deren wichtigste Stoffwechselleistung die Photosynthese ist, antizipieren z.B. den Sonnenaufgang: Sie aktivieren ihren Photosyntheseapparat noch bevor es hell wird. Beim Menschen steigt die Körpertemperatur bereits vor dem Aufwachen an, und auch Stoffwechsel, Muskeltonus, Nierenfunktion und Konzentrationsfähigkeit schwanken tagesrhythmisch. Wie werden diese Rhythmen hervorgebracht? Wo sind die Zentren, die sie steuern? Und wie werden sie getaktet? Bis in das 20. Jahrhundert hinein war die Mehrheit der Naturwissenschaftler davon überzeugt, dass Lebewesen sich nur deshalb rhythmisch verhalten, weil sie auf Signale ihrer Umwelt reagieren - an eine "innere Uhr" mochten nur wenige glauben. Um diese nachzuweisen, ließ der Max-Planck-Forscher Jürgen Aschoff Mitte der 1960er Jahre unterhalb des Institutsgebäudes in Andechs einen "Bunker" einrichten - ein unterirdisches Labor, in dem Versuchspersonen über mehrere Wochen hinweg völlig abgekoppelt vom natürlichen Tageslauf wohnten. Hier gab es keine Uhr, keine Zeitung, kein Radio oder Fernsehen geschweige denn Tageslicht - keinerlei Zeitinformationen also über die Außenwelt. Die Wissenschaftler registrierten das Verhalten sowie bestimmte physiologische Parameter ihrer Versuchspersonen und ließen diese regelmäßig Konzentrations-, Stimmungs- und Leistungstests machen. Wie sich zeigte, hatten die Untersuchungsteilnehmer trotz Ausschlusses aller Zeitgeber weiterhin eine tagesrhythmische Aktivität: Sie schliefen regelmäßig sieben bis acht Stunden, ihre Körpertemperatur schwankte tagesperiodisch um etwa ein halbes Grad und auch die kognitiven Leistungen folgten einer endogenen, d.h. von innen erzeugten Tagesperiodik. Allerdings offenbarten die Messdaten noch ein Weiteres: Über mehrere Tage und Wochen hinweg verschob sich der Tagesrhythmus. Die tagesperiodischen Schwankungen erfolgten dann nicht mehr im genauen 24-Stunden-Wechsel, sondern etwas langsamer. Zum Beispiel konnten sie bei einer bestimmten Person in 24,7-Stunden-Wechsel ablaufen. Jeden Tag begann diese Person ihren Schlaf im unterirdischen Bunker 42 Minuten später und stand entsprechend später auf. Offensichtlich wird unsere innere Uhr erst von den Umweltbedingungen auf genau 24 Stunden getaktet. In der abgeschirmten Unterwelt zeigt sie ihre wahre Beschaffenheit: Sie ist eine eigenständige Uhr, deren Laufzeit zwar nahe bei 24 Stunden liegt, aber eben nicht genau einem Tag entspricht. Man bezeichnet sie deshalb auch als circadiane Uhr (lat. circa dies = etwa einen Tag). Interessant war auch der folgende Befund: Körpertemperatur- und Schlaf-Wach-Rhythmus sind normalerweise im gleichen Takt. Die Körpertemperatur pendelt ebenfalls im Bereich von 25 Stunden mit einem Tiefpunkt während des Schlafes und einem Höhepunkt während der Wachzeit. Wenn sich aber der Schlaf-Wach-Zyklus bei andauernder Isolation verschiebt, folgt die Körpertemperatur nicht. Egal, ob sich der Schlafrhythmus verkürzt, verlängert oder unregelmäßig wird - die Körpertemperatur schwingt weiter im 25-Stunden-Rhythmus. Die Wissenschaftler folgerten daraus, dass es mehr als eine innere Uhr geben muss. Innere Uhren steuern alle wichtigen Lebensfunktionen und das Verhalten im tagesperiodischen Wechsel. Bei Pflanzen sind sie über den gesamten Organismus verteilt. Ein übergeordnetes Zentrum, eine master clock, ist nicht auszumachen. Anders bei Tieren: Anfang der 1970er Jahre studierten Forscher die Anatomie des Rattengehirns und entdeckten ungewöhnlich feine Nervenfasern, die von der Netzhaut des Auges nicht wie üblich zum Sehzentrum in der hinteren Großhirnrinde führen, sondern bereits in einem kleinen Areal des Zwischenhirns enden, das dicht über dem Chiasma opticum liegt, der Stelle, wo sich die Sehnerven kreuzen. Wurde dieses winzige, kaum Stecknadelkopf große Areal mit Nervenzellen zerstört, verloren die Tiere jeglichen Tagesrhythmus - vom Schlaf-Wach-Zyklus über Hormonschwankungen bis hin zur Periodik der Körpertemperatur. Die zentrale Uhr war gefunden. Wegen seiner Lage über dem Chiasma wurde das Areal "Suprachiasmatischer Nucleus" genannt, kurz SCN. Bei der Ratte messen die symmetrisch auf beide Hirnhälften verteilten Kerne weniger als einen Millimeter und umfassen rund 16 000 Zellen. Beim Menschen sind sie etwas größer und enthalten etwa 50 000 Nervenzellen. Über die bereits erwähnten feinen Nervenfasern empfängt der SCN Signale von den Lichtsinneszellen der Augen. Dabei handelt es sich allerdings nicht um die Stäbchen oder Zapfen in unserer Netzhaut. Denn Mausmutanten, die weder Stäbchen noch Zapfen besitzen, können sich nach wie vor an künstlich verschobene Tagesrhythmen anpassen. Chronobiologen vermuteten daher im Auge von Säugetieren noch einen weiteren Lichtsinn, der die biologische Uhr mit Informationen über die Tageszeit versorgt. 2002 kürte das Wissenschaftsmagazin Science die Entdeckung einer bislang unbekannten Art von Sehzellen in der Netzhaut von Säugetieren zum "Durchbruch des Jahres". "Die Entdeckung einer neuen Klasse lichtsensitiver Zellen, die helfen, die täglichen Rhythmen des Körpers auf Kurs zu halten, könnte eines Tages dabei nützen, die Auswirkungen von Jetlags oder Winterdepression zu bekämpfen", lautete die Begründung. Dabei handelt es sich um die so genannten retinalen Ganglionzellen. Ein kleiner Teil von ihnen - nicht alle - enthält ein lichtempfindliches Pigment namens Melanopsin. Wenn diese Zellen Licht registrieren, verändern sie ihre elektrische Leitfähigkeit. Diese neuronalen Signale empfängt der SCN und übermittelt sie an die inneren Uhren in sämtlichen Organen und Zellen, die dadurch sowohl mit dem Tageslauf als auch untereinander synchronisiert werden. Lässt man einzelne Nervenzellen des SCN in Kultur wachsen, so zeigen sie eine rhythmische elektrische Aktivität: Tagsüber sind die Nervenzellen elektrisch aktiv, nachts dagegen nicht. Offenbar ist jede Zelle des SCN eine eigene Uhr (!), die signalisiert: Es ist Tag. Wenn jede SCN-Zelle eine eigene kleine Uhr ist, wieso schlagen dann dennoch alle im gleichen Takt? Um das zu untersuchen, pflanzten japanische Forscher das aus einer Qualle stammende Gen für ein grün fluoreszierendes Protein in die SCN-Zellen von Mäusen ein. Das Protein wurde jedoch nur erzeugt, wenn auch ein bestimmtes Uhren-Gen abgelesen wurde. Die Forscher beobachteten nun bei mehreren hundert Zellen, wann sie aufleuchteten - und stellten fest, dass die Zellen sich automatisch synchronisieren, wenn sie elektrisch aktiv sind. Das Signal einer Zelle treibt die innere Uhr der nächsten an und so weiter. Der SCN ist also ein autonomer Rhythmus-Generator. Mit dem SCN war sozusagen die Referenzuhr entdeckt, über die alle inneren Uhren täglich neu justiert werden. In dieser Funktion verkörpert der SCN das biologische Gegenstück zur Atomuhr der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt in Braunschweig, deren Funksignale bundesweit die offizielle Zeit vorgeben. Doch das eigentliche Uhrwerk, also ein Oszillator, der mit einer 24-Stunden-Periode tickt, sowie die feineren molekularen Rädchen, durch die die Uhr vor- oder nachgestellt werden kann, waren nach wie vor unbekannt. Den Schlüssel zu einem tieferen Verständnis der biologischen Uhren lieferte wieder einmal die kleine Taufliege Drosophila. Seit 1971 kannte man eine Fliegen-Mutante, die infolge eines genetischen Defekts einen falschen Tagesrhythmus besaß. 13 Jahre dauerte es - dann hatten die Genetiker jenes Stück Erbgut gefunden, das für diese verzerrte circadiane Periodik verantwortlich ist. Von diesem Gen, das periodgetauft wurde, hängt offenbar die Steuerung der endogenen Periodik bei Drosophila ab. Die Isolierung des period-Gens der Taufliege bereitete den Boden für eine neue, nunmehr "molekulare Ära" der Chronobiologie. Die Forscher entdeckten zwei weitere Uhren-Gene: clock und timeless. 1997 wurden dann bei Mäusen gleich drei period-Gene gefunden, von denen zumindest das erste(mouse period 1, kurz mper1)eindeutig mit dem Fliegen-Gen verwandt ist. Nun können Gene - beziehungsweise die nach ihrer Vorgabe gebildeten Proteine -, auch wenn sie in wesentlichen Bauteilen übereinstimmen, dennoch in verschiedenen Organismen völlig unterschiedliche Funktionen erfüllen. Noch gab es keinen Beweis dafür, dass die period-ähnlichen Gene bei der Maus tatsächlich etwas mit der Steuerung der circadianen Rhythmik zu tun haben könnten. Die Wissenschaftler um Gregor Eichele, seinerzeit noch am Baylor College of Medicine in Houston, Texas, schauten sich daher das Expressionsmuster dieser Gene genauer an: Wo und wann werden die period-Gene bei der Maus in Proteine übersetzt? Die Untersuchungen bestätigten ihre Vermutung: mper1 wird bei der Maus unter anderem im SCN exprimiert, also am Sitz der Zentraluhr des circadianen Systems der Wirbeltiere - und sein zeitliches Expressionsmuster entspricht genau dem, was man von einem Uhren-Gen erwartet: Über die Morgenstunden steigt die Expression des Gens an, erreicht zur Mittagszeit ihr Maximum und sinkt bis zum Anbruch der Nacht wieder auf null. Verfolgt man dieses Auf und Ab über mehrere Tage hinweg, stellt man fest, dass die Expression des Gens mit einer Periode von 24 Stunden schwankt. Diese circadian-rhythmische Expression des Gens läuft auch dann weiter, wenn man die Versuchstiere in konstante Dunkelheit bringt. Wie entsteht dieses rhythmische Expressionsmuster? Der genetische Regelkreis der biologischen Uhr besteht - und zwar bei der Taufliege ebenso wie bei der Maus oder beim Menschen - aus zwei Rückkopplungsschleifen, die ähnlich wie Thermostate funktionieren und die Produkte der Gene period und timeless (bei Maus/Mensch period und cryptochrom 1/2) regeln: Steigt die Konzentration eines Genprodukts (die Temperatur) über den Sollwert, wird die Produktion des entsprechenden Proteins (die Heizung) abgeschaltet und umgekehrt. Die Zeitverzögerung zwischen der Aktivierung der Gene period und timeless und der Produktion der entsprechenden Proteine führt zum periodischen Auf- und Abschwingen: Zunächst steigt die Konzentration der Uhren-Proteine in der Zelle kontinuierlich an. Überschreitet sie ein Maximum, dann werden die Gene abgeschaltet. Die Konzentration der Proteine sinkt ab, bis die Hemmung der Uhren-Gene wieder aufgehoben wird und der Kreislauf von neuem beginnt. Das geschieht beim Menschen eigentlich erst nach 25 Stunden (bei Drosophila und der Maus beträgt die Freilaufperiode der inneren Uhr 23,5 Stunden). Doch das Tageslicht sorgt dafür, dass die inneren Räderwerke immer wieder ein wenig nachgestellt werden und so mit der Außenwelt und dem 24-Stunden-Rhythmus synchron laufen. Gregor Eichele und seine Mitarbeiter am Max-Planck-Institut für experimentelle Endokrinologie in Hannover wollen wissen, wie diese Feinabstimmung zwischen Genen und ihrer Außenwelt, die bei extremen Zeitverschiebungen und Jetlag noch wichtiger wird, funktioniert. Wie gelingt es dem Organismus, seine innere Uhr mit der externen Zeit zu synchronisieren? Um das herauszufinden, arbeiten die Forscher mit so genannten Knockout-Mäusen - Mäuse, bei denen bestimmte Gene gezielt ausgeschaltet werden. Ein wichtiger Messparameter bei den Untersuchungen ist das Laufradverhalten der Mäuse: Die Zeiten, in denen eine Labormaus Lust bekommt, in ein Laufrad zu steigen, um sich auszutoben, sind nicht willkürlich über den Tag verteilt. Sie folgen bei normalen Tieren einem regelmäßigen tagesperiodischen Rhythmus: Als nachtaktives Tier läuft die Maus fast ausschließlich in der Dunkelphase. Sobald das Licht im Labor also ausgeht, beginnen die kleinen Nager im Laufrad zu rennen. Über einen Magnetschalter und einen daran angeschlossenen Computer werden die Laufradumdrehungen mitgezählt. Geben die Wissenschaftler nun Lichtpulse in der frühen oder in der späten Nacht, stellen sich die Mäuse in ihrem Rhythmus um: Ihre innere Uhr reagiert auf das Signal von außen. Gibt man den Lichtpuls in der frühen Nacht, denken die Tiere, der Tag sei länger und dementsprechend werden sie in der folgenden Nacht später aktiv; ein Lichtpuls gegen Morgen verschiebt die Uhr dagegen nach vorn. Wir können bei einer Zeitverschiebung einfach die Zeiger unserer Armbanduhr vor- oder zurückstellen. Doch wo sind die Stellrädchen der inneren Uhr? Die Versuche mit Knockout-Mäusen, bei denen jeweils die Uhren-Gene period1 und period2 oder beide ausgeschaltet worden waren, zeigen, dass period1die innere Uhr vorstellt, während period2 die Uhr zurückstellt. Diese Uhren-Gene spielen demnach eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, den Organismus an einen neuen Tagesrhythmus zu gewöhnen. Jetlag nach Langstreckenflügen ist dabei nur ein Beispiel für die Bedeutung der Synchronisation zwischen äußerer Zeit und inneren Uhren. Wichtig sind diese Befunde auch für Probleme bei Schichtdienst, für Winterdepression und Syndrome wie das der vorverlagerten oder verzögerten Schlafphase (ASPS oder DSPS). Hier könnten die Forschungen zu neuen Behandlungsansätzen führen. Einen Beweis für die Übertragbarkeit der Ergebnisse auf den Menschen gibt es bereits: Bei Patienten, die am Syndrom der vorverlagerten Schlafphase leiden, die also regulär um vier Uhr morgens aufwachen, wurde 2001 ein defektes period2-Gen gefunden. Inzwischen haben Forscher eine ganze Reihe weiterer Uhren-Gene gefunden - das Uhrwerk der Natur scheint damit doch etwas komplizierter als ursprünglich angenommen. Tatsächlich stellen biologische Uhren ein Netzwerk verschiedener Regelkreise dar - und das macht das System, wie Computermodelle nahe legen, robust und gleichzeitig sensitiv: Der Ausfall eines Rädchens führt nicht gleich zum Stillstand der ganzen Uhr. Umgekehrt lässt sich die Uhr bei Störungen auch wieder präzise neu einstellen. |
"Träume sind Schäume",
sagt der Volksmund. "Träume
erweitern den Horizont, klären
Beziehungen, machen klüger, selbstbewusster", sagt Konrad Lenz. Der
Diplompsychologe und Psychotherapeut aus Waldshut bietet seit Jahren
Seminare und Vorträge zum Thema "Traumdeutung" an. Über seine
Arbeit informierte er bei SWR4 Baden-Württemberg in der Sendung
"Landesabend." |
Muss man jeden Traum deuten? |
Nein, insbesondere dann nicht, wenn es einem gut geht. Auf jeden Fall aber sollte man sich beschäftigen mit: |
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Lassen sich Traumbilder direkt ins Leben übertragen? |
Träume teilen sich über Symbole mit. Beispiel: steuert man im Traum ein Auto, hat das nichts mit dem richtigen Autofahren zu tun. Das im Traum gefahrene Auto steht vielmehr dafür, dass man im Leben den Weg selbst sucht, dass man selbst bestimmt, wohin man steuert. Damit man den Traum richtig deuten kann, kommt es aber auch wesentlich auf die Gefühle an, die man dabei empfindet. Sitzen Sie ängstlich am Steuer? Dann fühlen Sie sich auf Ihrem Lebensweg vielleicht gar nicht so sicher. Dazu kommt, dass man bei jedem Traumbild auch zwischen der Subjekt- und Objektebene unterscheiden muss. |
Subjekt- und Objektebene - was heißt das in der Traumdeutung? |
Betrachtet man den Traum auf der Subjektebene, bezieht man alle
Traumsymbole auf die Eigenschaften des Träumers. Auf der Objektebene
geht es um die Beziehung des Träumers zum geträumten Objekt. Beispiel: Sie träumen von Ihrer Großmutter. Auf der Subjektebene werden damit die Eigenschaften angesprochen, die Sie von der Großmutter vererbt bekommen haben. Auf der Objektebene geht es um Ihre Beziehung zur Großmutter, wie sie wirklich ist oder war. |
Sind Tages-, Jahreszeiten und Farben aus dem Traum für dessen Deutung wichtig? |
Ein paar Beispiele hierzu: Der Morgen steht im Traum für Neuanfang, er
ist eine Aufforderung an den Träumenden, die anstehenden Aufgaben
engagiert anzugehen. Die Nacht hingegen symbolisiert die Begegnung mit
dem Unbekannte, sie macht deshalb dem Träumenden auch oft Angst. Sie
kann als Hinweis dafür verstanden werden, dass man mehr Bewusstsein für
eine Sache entwickeln, also "Licht in eine Sache bringen"
sollte. Der Winter deutet Stillstand, Rückzug und Vereinsamung an. Er mahnt, sich nicht zu sehr in sich selbst vergraben. Die Farbe Rot steht für geballte Lebensenergie, ist aber auch als Gefahrensignal zu verstehen.
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Was tun, wenn man die Symbole nicht einordnen kann? |
Verkrampfen Sie sich nicht in der Traumdeutung. Wenn Sie ein Symbol
partout nicht einordnen können, dann will es Ihnen im Moment auch
nichts sagen. Der Tipp: Führen Sie ein Traumtagebuch. Notieren Sie dort Ihre Träume und das, was Sie sich daraus gedeutet haben. Halten Sie darin auch die Träume fest, die Sie nicht einordnen können. Vielleicht wird Ihnen deren Bedeutung später bewusst. |
Was tun, wenn man nicht träumt? |
Jeder Mensch träumt, pro Nacht beginnen wir sogar im 90-Minuten-Takt
einen neuen "Film." Menschen, die behaupten, dass sie nicht träumen,
fehlt schlichtweg das Erinnerungsvermögen an ihr "nächtliches
Kino." Oder sie werden nach dem Aufwachen zu schnell aktiv und
vertreiben damit die Traumerinnerung. Meist sind dies aber auch
Personen, die den Träumen und der Traumdeutung keine große Bedeutung
beimessen. Der Tipp: Bleiben Sie nach dem Aufwachen noch liegen. Bringen Sie sich dazu in die Schlafposition, in der Sie vornehmlich die Nacht verbringen. Achten Sie dann auf Ihre Gefühle, auf den ersten Gedanken - das kann Ihre Erinnerung an den Traum wecken. |
Ist es möglich, dass man in Traum ein künftiges Ereignis voraussieht? |
Solche präkognitiven Träume, wie die Fachleute sagen, können möglich sein. Es macht aber keinen Sinn, jeden Traum daraufhin zu deuten. Ob ein Traum vorausweisend war, kann man erst entscheiden, wenn das Ereignis eingetreten ist. |
Kann man einen Traum auch falsch deuten? |
Nur Mut! Sie können bei der Traumdeutung keine Fehler machen. Es ist
zwar möglich, dass man einen Traum oberflächlich oder einseitig
deutet, doch ganz falsch werden Sie nie liegen! Der Tipp: Schauen Sie
sich immer die Symbole genau an, die Sie besonders an- oder aufregen.
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Drei Hörerträume als Beispiel für eine Traumdeutung |
Flugzeugabsturz |
"In meinen Träumen werde ich immer wieder Zeuge eines
Flugzeugabsturzes. Entweder ich beobachte dieses Ereignis oder ich sitze
selbst im Flugzeug." Antwort: "Flugzeuge und das Fliegen stehen im Traum für unsere Fantasien. Das bedeutet, dass Sie in Gedanken gerne etwas abheben. Der Flugzeugabsturz will Sie vor einem Realitätsverlust warnen, weil Sie sonst sehr unsanft auf den Boden der Tatsachen zurückgeholt werden könnten." |
Wer zu spät kommt ... |
"In meinen Träumen komme ich oft zu spät, Bus oder Zug sind dann
schon abgefahren. Oder ich erreiche die Verkehrsmittel noch, fahre dann
aber in die falsche Richtung. Das beunruhigt mich deshalb, weil ich sehr
pünktlich und gewissenhaft bin." Antwort: "Der Traum will genau dieses korrigieren, er will Sie darauf aufmerksam machen, dass Sie nicht immer pünktlich sein müssen und dass Sie auch weniger gewissenhaft sein dürfen. Das Verpassen der Verkehrsmittel und die Fahrt in die falsche Richtung kann auch bedeuten, dass Sie Angst haben um verpasste Lebenschancen. Und dass Sie sich sorgen, dass Ihr Leben in die falsche Richtung geht." |
Verfolgung und verschlossene Türen |
Koma - Nachrichten aus dem Reich der
Schatten
Die Maschine schnarrt im Takt. Luft ein, Luft aus. Luft ein, Luft aus. Der Mensch, dem sie die Lungen füllt, liegt wie tot - und ist es doch nicht. „Koma“, sagt der belgische Neurowissenschaftler Steven Laureys, „ist ein Artefakt der modernen Medizin. Betroffen sind Patienten, die früher an Atemstillstand gestorben wären. Durch die künstliche Beatmung können sie jetzt in so tiefer Bewusstlosigkeit überleben wie nie zuvor.“ Wer von selbst nicht mehr die Augen öffnet, egal, was auch passiert, liegt per Definition im Koma. Um diesen Zustand von der augenscheinlich ähnlichen Narkose und von einer Ohnmacht zu unterscheiden, genügt es, auf die Uhr zu sehen: Jede Regungslosigkeit, die länger als eine Stunde dauert, wird als Koma bezeichnet. „Das Koma ist eine Schutzfunktion des Körpers“, erklärt der Neurochirurg Andreas Zieger. „Immer gehen extreme Ereignisse, schwere Hirnverletzungen, Organversagen oder Vergiftungen, voraus. Es ist, als zöge sich der Mensch vor diesen Traumata ganz auf sich selbst zurück.“ Zieger leitet in Oldenburg eine Station zur Frührehabilitation solcher Patienten. Er beschreibt das Koma als „eine Lebensform am Rande des Todes“. Aufwachen aus großer Tiefe Je weiter die technischen Möglichkeiten in der Medizin fortschreiten, desto mehr Patienten werden in diesen Zustand geraten; in Deutschland sind es bereits Zehntausende pro Jahr. Wer die ersten zwei bis vier Wochen überlebt, wird am Leben bleiben. Ihm stehen dann entweder Jahre der Regungslosigkeit bevor, beatmet von einer Maschine. Oder sein Zustand bessert sich wieder - langsam, wie ein Auftauchen aus großer Tiefe. Anfangs, im Stadium des sogenannten Wachkomas, regen sich nur die Reflexe des Körpers. Der Atem setzt von allein wieder ein, die Lider öffnen sich, und die Augen verfolgen Bewegungen. Von der Außenwelt bleibt man in diesem „vegetativen Zustand“ wahrscheinlich meist abgeschirmt. Wenn das Umfeld wieder mehr zur Wahrnehmung durchdringen kann und erste absichtliche Bewegungen dazukommen, ist der Genesende im sogenannten Minimal Conscious State. „Von tausend Komapatienten schaffen es ungefähr hundert in den vegetativen Zustand, und zehn können wieder ab und zu mit der Außenwelt kommunizieren“, sagt Steven Laureys. „Vollständige Regeneration ist noch viel, viel seltener.“ Das Gehirn regt sich noch Auf den ersten Blick scheint Komapatienten nichts von beatmeten Hirntoten (siehe „Der schmale Grat“) zu unterscheiden. Doch der diagnostische Blick ins Gehirn, wenn man die Hirnströme etwa mittels Elektroenzephalogramm (EEG) registriert, verrät sofort, dass dort noch Leben ist. Die Hirnstrom-Wellen mögen wirrer sein oder langsamer rollen als die von Gesunden, aber es sind noch Wellen, keine flachen Linien. Auch Messungen des Gehirnstoffwechsels lassen keinen Zweifel zu, dass im komatösen Gehirn etwas passiert: Die Nervenzellen verbrauchen 50 bis 70 Prozent der normalen Nährstoffmenge. „Nur weil jemand nach außen keine Reaktionen zeigt, heißt das ja nicht, dass er gar nichts mehr spürt“, sagt Zieger. Bei den Bewusstseinstests am Krankenbett zählte bisher nur das von außen Sichtbare, also ob ein Mensch gelegentlich wach ist und sich dann seiner Umgebung gewahr wird. Wie er aber seine Innenwelt erlebt, konnten Ärzte nicht überprüfen. Weiß er von sich selbst? Träumt oder leidet er? Zurzeit fragen sich immer mehr Forscher, welche Ebenen des Gehirns im Koma noch funktionieren. Die Innenwelt ausmessen Sie beschränken sich dabei nicht darauf, das Koma als solches zu erklären. Sie suchen einen umfassenden Begriff, der nicht nur die Außenbeziehungen, sondern auch die Innenwelt erfasst. Es gilt, den menschlichen Geist messbar zu machen. Steven Laureys, der eine Komaforschungsgruppe an der Universität Lüttich leitet, nutzt dafür die modernen bildgebenden Verfahren der Medizin. „Um die Gehirnaktivität unserer Patienten einzuschätzen, sehen wir uns zum Beispiel im Positronen-Emissions-Tomographen an, wie viel radioaktiv markierte Glucose in den verschiedenen Regionen verbraucht wird.“ Dabei entstehen knallbunte Bilder, Landkarten des menschlichen Geistes, die Laureys nun lesen lernen muss. Er sucht auf diesen Karten die neuronalen Korrelate des Bewusstseins, jene Hirnstrukturen also, die unser Gefühl für Zeit und Raum, für das eigene Ich und für die Welt um uns herum steuern. Vor allem in zwei Regionen ist das Gehirn im Komamodus viel zu still. Das sind einerseits bestimmte Areale in der Großhirnrinde, die sich wie ein Lorbeerkranz vom hinteren Scheitel zu den Stirnschläfen ziehen, andererseits ist das ein weitgreifendes Schaltnetz, dessen Steuerzentrale im Zwischenhirn liegt und ARAS genannt wird, „aufsteigendes retikuläres aktivierendes System“. Sein Taktschlag, der im EEG als Hirnstrom gemessen wird, bestimmt den Grad der Wahrnehmung. Je geringer die Frequenz des Taktes, desto stärker muss ein Reiz sein, um noch durchzudringen. Im Koma sind es noch dumpfe zwei Hertz, geschlossene Tore für die Außenwelt. Einsame Inseln im Gehirn Die im Koma inaktiven Regionen der Großhirnrinde verknüpfen Gedanken, fragen Erinnerungen ab und starten Assoziationsketten. „Diese Areale verschalten die anderen Funktionsfelder im Gehirn miteinander“, sagt Laureys. „Ohne sie sind das lauter einsame Inseln.“ Der Radiologe und Bewusstseinstheoretiker Marcus Raichle von der Washington University School of Medicine glaubt, dass ein Teil von ihnen als eine Art Standard-Modus-Netzwerk für unser Gehirn arbeitet. Es übernimmt in ruhigen Momenten die Regie und lässt all die Worte, Bilder und Gefühle regnen, die uns bei unseren Tagträumereien von innen durchfluten. In dieses Netzwerk wird ein Großteil der Energie gepumpt, die das Gehirn verbraucht. Nicht weil das Tagträumen selbst so wichtig wäre, sondern weil das Netzwerk für eine Balance zwischen den verschiedenen Neuronengruppen sorgt. Ohne dieses Gleichgewicht wäre keine sinnvolle Zusammenarbeit der Abermilliarden von Nervenzellen möglich. „Bewusstseinsstörungen wie das Koma sind vor allem durch Veränderungen in dieser Standardaktivität gekennzeichnet“, erklärt Laureys. „Das führt zu einem dramatischen Wandel in der Fähigkeit, auf Umweltreize zu reagieren.“ Nach Laureys' Interpretation zeigen die Karten der Gehirnaktivität, dass Menschen im tiefen Koma „nichts, aber auch gar nichts“ bewusst sein kann. „Nicht ohne die assoziativen Bahnen.“ Schlaf des Bewusstseins Dieser an Methoden orientierten Sichtweise widerspricht Andreas Zieger mit seinen Erfahrungen aus der Koma-Rehabilitation: „Die Regionen im oberen Hirnstamm, die mit den Basisemotionen zu tun haben, sind ja noch durchblutet. Wir können zum Beispiel bei uns auf der Station beobachten, dass sich der komatöse Zustand bei Patienten durch liebevolle Fürsorge und Ansprache eher bessert. Menschen im Koma sind schwerstkranke, aber eben auch empfindsame Menschen.“ Zieger glaubt, dass die Wahrnehmungen im Koma durchaus mit tiefem Schlaf vergleichbar sind. Die jeweiligen Stoffwechselraten und EEG-Kurven ähneln sich. „Tiefschlaf kann zum Beispiel auch mit Träumen einhergehen, und das ist eine Form von Bewusstsein. Echte Bewusstlosigkeit tritt erst ein, wenn der Mensch ein Hirntodsyndrom erleidet oder gestorben ist“, sagt Zieger. Ob Komapatienten nun wirklich träumen, Berührungen spüren und sich von vertrauten Stimmen beruhigen lassen - eines fällt auf: Die wenigen, die wieder zu sich kommen, besitzen eine Art Erinnerung an das Koma. „Annähernd die Hälfte meiner Patienten berichten davon“, sagt Zieger. In den Erzählungen aus der Zwischenwelt geht es manchmal um düstere Albträume mit Seelenschiffern oder gläsernen Särgen. Viel häufiger jedoch spielen angenehme Empfindungen eine Rolle: Lichter, das Gefühl zu schweben, ähnlich wie bei Nahtoderfahrungen. Zieger fordert dazu auf, diese Berichte ernst zu nehmen: „Natürlich können das auch Wahrnehmungen aus der Aufwachphase sein, aber wir müssen es endlich untersuchen. Schließlich sind das Hinweise, die wir direkt von Betroffenen erhalten. Wenn wir uns nur auf Hightech-Messungen beschränken, werden wir die Hälfte übersehen.“ Die Grenze bestimmen Andreas Zieger und Steven Laureys eint am Ende doch ein Ziel: in Zukunft Fehldiagnosen zu verhindern, die womöglich die Falschen zu Kandidaten für die passive Sterbehilfe machen. Ärzte und Angehörige entscheiden oft, die künstliche Ernährung einzustellen oder das Beatmungsgerät abzuschalten, wenn das tiefe Koma zum Dauerzustand wird und keine Aussicht auf Besserung besteht. Für die Gesundheitssysteme ist das zudem eine Kostenfrage: Rund 500.000 Euro kostet ein Intensivbett im Jahr. „Wir müssen die Grenze sorgfältig definieren, aber definiert werden muss sie“, sagt Steven Laureys. Der schmale Grat zwischen Leben und Tod Herz- und Atemstillstand galten früher als Todeszeichen. Ein Mensch stirbt dann zwangsläufig, weil seine Gehirnzellen ohne Sauerstoff zugrunde gehen. Seit aber das Überdruckbeatmungsgerät im Jahr 1950 erfunden wurde, ist das nicht mehr so klar: Hirnfunktion und Herz-Lungen-Arbeit lassen sich heute medizinisch voneinander entkoppeln. Das Gehirn Sterbender wird erst einmal am Leben erhalten, bis es von selbst versagt - oder sich wieder erholt. Mediziner der Harvard-Universität definierten 1968 das „Hirntodsyndrom“ als irreversibles Koma. Englische Ärzte ergänzten 1976: „Ist der Hirnstamm tot, dann auch das Gehirn, und ist das Gehirn tot, dann auch die Person.“ Mit Reflextests kann man die Funktion des Stammhirns überprüfen. Regt sich dabei nichts mehr im Körper, ist aber noch nicht ausgeschlossen, dass im Großhirn doch noch ein Rest Wahrnehmung existiert. Daher ist für die Definition des Todes, wie sie derzeit in Deutschland und den meisten anderen Ländern gilt, entscheidend: Auch fürs Großhirn muss der endgültige Ausfall nachgewiesen sein, etwa per Ultraschallaufnahme der Blutgefäße. |
Auf ihrer Suche nach Gott im Gehirn stehen die Hirnforscher noch ganz am Anfang. Kolbatz glaubt, dass uns tatsächlich Gott und/oder unsere Seele mit den Elementarteilchen "Quanten", unseren "Traum" und unser Bewusstsein gesteuert wird. Er glaubt die Seelen sind im übertragenem Sinne die Engel Gottes und haben uns auftragsgemäß, im Schlaf mit der Programmiersprache „Traum“ zu leiten. Der Schlaf ist eine Art Prädestination verbunden mit der Schöpfung für unser gesamtes irdisches Leben. Entsprechend der Darwin'sche Evolutionstheorie haben sich die Arten und die Gene im laufe der Evolutionsgeschichte an den Lebensraum angepasst, jedoch blieb dabei der Schlaf unverändert. "Er war und ist somit unveränderlicher Bestandteil der Prädestination und dient Gott mit uns zu kommunizieren", schreibt Kolbatz auf der Seite "Aus religiöser und wissenschaftlicher Sicht.. In seiner Buch Vorankündigung "Flucht der Seelen", beschreibt er als Ergebnis im übertragenem Sinne die Hölle wie sie in der Bibel beschrieben ist. ©Klaus-Peter Kolbatz 2003 |
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Warum schlafen Lebewesen? Schlaf ist keineswegs ein Ruhezustand, sondern hochaktiv. Das Gehirn verbraucht im Schlaf so viel Energie wie im Wachen. Tür und Tor zur Außenwelt sind weitgehend geschlossen, und „drinnen“ wird aufgeräumt, repariert und werden Energiespeicher gefüllt. Wahrscheinlich gibt es nicht den einen, sondern viele Gründe, warum höher organisierte Organismen schlafen müssen. So wird nur im Schlaf das Hormon ausschüttet, das für Wachstum und Zellregeneration zuständig ist. Aus diesem Grund hängt der Verlauf einer Wundheilung davon ab, ob genügend geschlafen wurde. Und nur im Schlaf kann sich das Immunsystem auf die nächsten Angriffe aus der Umwelt und der Innenwelt vorbereiten. Kranke Lebewesen benötigen mehr Schlaf, offenbar um wieder gesund zu werden. Weiterhin wird im Schlaf am Tage Gelerntes abgespeichert und mit bereits vorhandenem Wissen oder Erfahrungen gekoppelt; Überflüssiges wird gelöscht. Dass der Schlaf kein Ruhezustand ist, zeigt sich auch bei Winterschläfern. Tiere im Winterschlaf wenden nach einigen Wochen viel Energie auf, um aufzuwachen – und dann so richtig zu schlafen. Danach senken sie ihre Körpertemperatur und begeben sich wieder in den Winter"Schlaf“. Wenn dagegen Lebewesen nicht oder auf Dauer zu wenig schlafen, werden sie früher alt und, wie Tierversuche aus den USA zeigten, wird ihr Leben verkürzt. Schlaf ist also viel mehr als bloße Ruhe: Lebewesen müssen schlafen, um zu überleben. Übrigens gehört die Gattung Mensch auch zu den Lebewesen. Und gerade hier gilt: Ausreichender Schlaf ist Grundvoraussetzung für Gesundheit, Leistungsfähigkeit und Wohlbefinden. Schon Schopenhauer sagte: Schlafen ist für den ganzen Menschen, was das Aufziehen für die Uhr ist. Und wenn die nicht regelmäßig aufgezogen wird, funktioniert sie nicht richtig. Also schlafen Sie gut.
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Vorwort: Warum
müssen wir schlafen?
Was
ist die Seele ? Die Seele ist
Gott !? Die Seele kommt aus einer Welt neben unserer. Sie besteht aus einem Material das wir mit unserem beschränkt sichtbarem und messtechnisch erfassbaren, Heute noch nicht registrieren können. Frequenzspektrum Aufgabe
und Wirken der Seele. Um
in unserer Welt wirken zu können, benötigt die Seele unseren Körper.
Unser Körper wird von der Seele vergleichsweise wie eine Maschine
genutzt. Die Programmiersprache
ist der Traum. Der Traum ist die übersetzte Sprache zwischen Seele und
Mensch. Hierdurch erhält unser Gehirn die Kommandos von der Seele für
unserer Tun und Handeln. Unser Gehirn scheint niemals zu ruhen. Auch während der Schlafphasen bleibt die elektrische Hirnaktivität aktiv, allerdings auf andere Weise als im Wachzustand. Und hier ist möglicherweise die Erklärung für die Kommunikation zwischen Seele und unser Gehirn zu finden. Ein kritischer Haupteffekt besteht aber darin, dass elektromagnetische Strahlungen die Zeitspanne bis zum Eintritt der ersten, von Träumen begleiteten REM-Phase verringert und den Anteil der REM-Phasen an der gesamten Schlafdauer von 17 auf unter 14 Prozent herabsetzt. Speziell im REM-Schlaf erhöht sich auch die Ausschlagsweite (Amplitude) der Hirnstromkurven, was anzeigt, dass mehr Nervenzellen im gleichen Takt Impulse abfeuern und daher nicht für die Verarbeitung komplexer Daten zur Verfügung stehen. Es
gibt zwar noch keine allgemein anerkannte Theorie über die Funktion der
REM-Phasen, doch sprechen viele Befunde dafür, dass im Traum neue
Informationen sortiert, mit alten verglichen und im Langzeitgedächtnis
abgespeichert werden. Man muss also durchaus die Möglichkeit erwägen,
dass elektromagnetischen Strahlungen
„Traumkiller“ sind und die Kommunikation zwischen Seele und
unser Gehirn dadurch gestört wird. Durch die fehlenden Kommandos werden
wir ziellos und im handeln verwirrt. Unsere Seele (wir nennen es Psyche)
leidet. Unausgeglichenheit, Aggressivität, Depressionen,
Burn-out bis hin zu Suizidgedanken sind die Folgen. Sterben
wir, dann sucht sich die Seele einen neuen Körper und schlüpft in einem
neugeborenem Baby.
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